Arbeitslosenversicherung bei SGB II § 16 i?
Ich habe eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit der Förderung nach § 16 i aufgenommen. Nun wurde mir mitgeteilt, das keine ALV für mich gezahlt wird. Ist das rechtens? Ich würde nach dem auf 2 Jahre befristeten Vertrag wieder ALg II -Empfänger werden.
Vielen Dank
5 Antworten
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Korrekt !
Es werden hier keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgeführt, es besteht auch nicht die Möglichkeit diese selber zu zahlen, man erwirbt sich also keinen Anspruch auf ALG - 1.
Hab ich zwischen 2008 / 2009 selber durchgemacht.
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Ist richtig. Die Förderung nach §§ 16 e bzw. i SGB II hat keine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitsvertrag für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für eine bestimmte Zeit zu schließen und bekommt dafür eine Förderung (z. B. Lohnkostenzuschüsse, Zuschüsse für Weiterbildungen, Unterstützung durch eine ganzheitlich beschäftgungsbegleitende Betreuung).
Da es sich dadurch bereits um eine Förderung auf dem sozialen Arbeitsmarkt handelt, wird gleichzeitig ausgeschlossen, dass die Fördersumme vom Jobcenter aus wieder in die Arbeitslosenversicherung fließt.
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Wie wird das denn begründet, wenn du jetzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübst?
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Was ja auch unsinnig wäre...denn aus "Sozialhilfe" in "Sozialhilfe" macht ja kein Unterschied...schon gar nicht für/in 2 Jahren. Es gibt auch noch andere Menschen, die keinen Anspruch auf ALV haben...und das, obwohl sie lange lange Zeit gearbeitet haben.
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Die werden ja wohl nichts illegales machen.
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Du hast 2 Jahre Zeit dir eine unbefristete Stelle zu suchen und wirst somit nicht mehr arbeitslos...die Wiedereingliederung arbeitet genau darauf hin.
Das ist keine soziale Hängematte.
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Entweder bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder nicht. Dann bitte mit allen Rechten und Pflichten.
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Na Hauptsache du denkst auch an deine Rechten und Pflichten...
Öffentlicher Dienst war und ist schon immer ein Sonderfall gewesen...und bevor du dich darüber wieder mal künstlich aufregst, solltest du besser mal das Gespräch suchen!
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Außerdem gibt es keine soziale Hängematte, ich habe mich immer sozial engagiert. Keine Vorurteile bitte.
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Oh ja...soziales Engagement ist nett....arbeiten ist besser.
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Du bist nur ein Phrasendrescher... Gespräch mit Dir ist beendet!!
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Zitat: "Du bist nur ein Phrasendrescher..."
Nein, ich gehöre der arbeitenden Bevölkerung an...und habe für manche Einstellungen eben kein Verständnis...muss ich auch nicht...dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage.
Dieser job wird zu 100 % von der Arbeitsagentur für den AG bezuschusst. Ich denke, die wollen keine Beiträge an sich selber zahlen.