Arbeitslosenversicherung bei SGB II § 16 i?

5 Antworten

Korrekt !

Es werden hier keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgeführt, es besteht auch nicht die Möglichkeit diese selber zu zahlen, man erwirbt sich also keinen Anspruch auf ALG - 1.

Hab ich zwischen 2008 / 2009 selber durchgemacht.

Ist richtig. Die Förderung nach §§ 16 e bzw. i SGB II hat keine Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitsvertrag für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt für eine bestimmte Zeit zu schließen und bekommt dafür eine Förderung (z. B. Lohnkostenzuschüsse, Zuschüsse für Weiterbildungen, Unterstützung durch eine ganzheitlich beschäftgungsbegleitende Betreuung).

Da es sich dadurch bereits um eine Förderung auf dem sozialen Arbeitsmarkt handelt, wird gleichzeitig ausgeschlossen, dass die Fördersumme vom Jobcenter aus wieder in die Arbeitslosenversicherung fließt.

Wie wird das denn begründet, wenn du jetzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübst?


Konfuzius143 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 11:55

Dieser job wird zu 100 % von der Arbeitsagentur für den AG bezuschusst. Ich denke, die wollen keine Beiträge an sich selber zahlen.

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GoldenEye2019  22.09.2019, 12:03
@Konfuzius143

Was ja auch unsinnig wäre...denn aus "Sozialhilfe" in "Sozialhilfe" macht ja kein Unterschied...schon gar nicht für/in 2 Jahren. Es gibt auch noch andere Menschen, die keinen Anspruch auf ALV haben...und das, obwohl sie lange lange Zeit gearbeitet haben.

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Die werden ja wohl nichts illegales machen.

Du hast 2 Jahre Zeit dir eine unbefristete Stelle zu suchen und wirst somit nicht mehr arbeitslos...die Wiedereingliederung arbeitet genau darauf hin.

Das ist keine soziale Hängematte.


Konfuzius143 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 11:57

Entweder bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder nicht. Dann bitte mit allen Rechten und Pflichten.

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GoldenEye2019  22.09.2019, 11:59
@Konfuzius143

Na Hauptsache du denkst auch an deine Rechten und Pflichten...

Öffentlicher Dienst war und ist schon immer ein Sonderfall gewesen...und bevor du dich darüber wieder mal künstlich aufregst, solltest du besser mal das Gespräch suchen!

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Konfuzius143 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 12:02
@Konfuzius143

Außerdem gibt es keine soziale Hängematte, ich habe mich immer sozial engagiert. Keine Vorurteile bitte.

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GoldenEye2019  22.09.2019, 12:07
@Konfuzius143

Zitat: "Du bist nur ein Phrasendrescher..."

Nein, ich gehöre der arbeitenden Bevölkerung an...und habe für manche Einstellungen eben kein Verständnis...muss ich auch nicht...dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage.

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