Gewerbe anmelden unter 18 aber schlechte noten?
ich bin bald 17 und gehe in die 11 klasse auf einem gymnasium und ich möchte ein Gewerbe anmelden. Ich habe mich ein wenig darüber informiert und herausgefunden, dass man von der schule eine art Zustimmung braucht, dass das gewerbe die schulische Leistung nicht Einschränkt. Das problem ist mein Zeugniss aus dem 1.Semester ist nicht so gut ich habe 4unterkurse aber beim rest ungefähr 9 punkte (3+). ich möchte die schule außerdem nach der 11klasse sowieso verlassen. meine frage ist ob ich warten soll bis das schuljahr zuende ist und dann ein gewerbe ohne schulische zustimmung gründen kann/soll oder ob es möglich wäre trotz der noten ein gewerbe anzumelden???
2 Antworten
Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.
Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.
Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.
Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.
Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.
Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.
Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.
Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.
Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?
Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Tipp: Bevor du ein Gewerbe anmeldest, solltest du richtig Ahnung in dem Bereich haben, sonst endet das nur in Frist und Schulden. Z. B. in dem du eine Weile in einem entspr. Job gearbeitet hast nach Ausbildung/Studium. Dann können wir nochmal drüber reden.
notting
Danke! und wie wäre es wenn ich mich im 2 semester verbesser und dannach die schule abbreche? bräuchte ich immernoch eine stellungsnahme der Schule oder in dem fall nicht mehr?