Kann man mein Internetverlauf sehen obwohl ich alles lösche?
Hallo Leute, ich will mein Router umtauschen, weil das Gehäuse von meinem jetzigen ist kaputt. Jetzt wollte ich wissen ob beim Tische die mein Verlauf lesen können (obwohl ich es immer lösche) ?
7 Antworten
Der Router speichert Deinen Verlauf nicht. Heimrouter speichern sämtliche Protokolle in der Regel auch nur im RAM. Der ist leer, wenn man das Gerät ausschaltet.
Mit dem Router kann man sehen auf was für Seiten deine IP adresse war. Das hat nichts mehr mit dem Browser zu tun, wer deinen Router ausliest findet das leicht heraus. Aber warum sollten sie ihn überhaupt auslesen bist ja kein Verbrecher
Wie soll das loggen von IP Adressen auf einem Router funktionieren? Ist mir nicht bekannt, dass das so einfach, nebenbei funktioniert.
Das Anlegen einer https://de.wikipedia.org/wiki/Routingtabelle gehört zu den essentiellen Funktionen eines Routers. Eine Routing-Tabelle darf jedoch nicht mit einem Log verwechselt werden.
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind
Wenn die Daten nicht besonders gesichert sind, liegt keine strafbare Handlung im Sinne des § 202a StGB vor.
Im protokoll deines routers stehen deine besuchten seiten
Das kann Dein Internet-Provider auch, ohne daß Du ihm Deinen Router auf den Tisch legen mußt. Also wird er sich kaum die Mühe machen, in den Eingeweiden eines kaputten Routers irgend etwas zu suchen, was ihn sowieso nicht wirklich interessiert.
Der ISP kann es, darf es aber nicht. 11. Gebot: lass dich nicht erwischen
Ich glaube, dass ist denen echt egal. Die sind sicher so einiges gewöhnt!
Ich brauche mal ein wenig Weiterbildung. Wie soll das loggen von IP Adressen auf einem Router funktionieren? Ist mir nicht bekannt, dass das so einfach, nebenbei funktioniert. Ausnahme z. B. Fritzbox, da kann man für Test Zwecke eine kurze Zeit einen Log erstellen. Es ist alleine wegen der Anforderungen der Hardware nicht so einfach, dauerhaft alles zu loggen.
Wichtig noch: Es ist eine Straftat, ohne Richterlichen Beschluss den Datentransfer auszulesen. Stichwort Datenschutz.
§ 202a des Strafgesetzbuches. Darin ist das „Ausspähen von Daten“ unter Strafe gestellt: „Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.