Kann man jemanden wegen anspucken anzeigen? wenn ja welche straftat wäre das dann?

6 Antworten

§ 185 StGB

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Spucken und treffen erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Eine Anzeige wird von der Polizei zwar aufgenommen, die Anzeigende jedoch regelmäßig an den Schiedsmann / Schiedsfrau verwiesen (kostet etwa 40 €). Dort wird versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Damit ist nämlich mehr gewonnen, als dass es zu einem Strafverfahren kommt. Werden die beim Schiedsmann getroffenen Absprachen nicht eingehalten, wird das Ermittlungsverfahren fortgesetzt. Nur mal kurz dargestellt. Für den Beschuldigten kann durchaus ein Bewährungswiderruf folgen, sofern die Tat einschlägig ist oder er damit gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat.

Also du kannst ja mal zur Polizei gehen und das sagen vielleicht muss er dir was Zahlen . Aber anzeigen ist doch ein bisschen übertrieben glaube ich .

Anzeigen kannst du alles die Frage ist

Wird sie angenommen

Liegt eine Straftat vor(kann dir notfalls die Polizei sagen)

Liegt ein öffentliches interesse vor (an der Vervolgung)

Ist überhaupt jemand/etwas geschädigt/beschädigt worden.

es ist eine straftat , aber ich denke dass man jmd fürs anspucken nicht anzeigen sollte !