Kann man irgendwo fahren ohne Führerschein?
Ich weiß noch als ich meinen Autoführerschein gemacht habe, da bin ich auf so ein Testgelände gefahren, ich habe irgendwie XX€ bezahlt und durfte dann ka ich glaube 1 stunde auf so einer "künstlichen" Straße, im "Künstlichen" verkehr fahren. Das war alles bisschen kleiner als auf "echten" Straßen aber für den Anfang ganz gut, nur das Auto musste ich selbst mitbringen, mein bruder ist mit mir dort hingefahren.
Jetzt aber was ganz anderes, ich möchte gerne motorrad fahren und habe auch keine Lust bei der Fahrschule nutzlose Stunden "einzukaufen" um einfach simple sachen wie anfahren lernen. Ich würde gerne schon vorher, wie auch beim Auto auf so eine "teststrecke" fahren. Einziges Problem ist, ich habe kein Motorrad dass ich auf diese Strecke mitnehmen könnte, weiß jemand ob und wo es sowas gibt und wie sich das genau nennt dass man sich ein motorrad mietet und auf so einer abgesperrten strecke das fahren üben kann?
Weil damals beim Auto war es so, hätte ich die Fahrstunden in der Fahrschule genommen und Dinge wie anfahren gelernt wäre das viel teurer gewesen, deswegen bin ich auf die teststrecke gegangen. Gibts das auch für motorräder nur mit dem zusatz das man nicht sein eigenes mitbringt sondern sich dort eines mietet?
Wie nennt sich das?
7 Antworten
Dafür leiht dir leider keine seriöse Firma ein Motorrad. Einzige Möglichkeit ist: du kaufst dir selbst das Bike. Vorausgesetzt du hast jmd mit einem Anhänger oder jmd, der dir dein Bike irgendwohin fährt zum Üben und du hast jmd, der dir dein Privatgelände zur Verfügung stellt.
Ich habe vor 2 Jahren meinen A- Schein gemacht und hatte bei einer Firma nachgefragt wg der Nutzung des großen Parkplatzes. Mein Mann hat mir Sonntags mein Motorrad dort zum PP gefahren und ich fuhr mit dem Auto hinterher. Im Auto hatten wir dann auch Pilonen (diese orangefarbenen Verkehrskegel in klein ), damit ich Slalom üben konnte. Auf dem Motorrad habe ich auch Prüfung gemacht, von daher war das Üben wirklich lohnenswert. LG
Doch doch, honda bietet das an allerdings sind die kurse dafür alle schon belegt.
ch möchte gerne motorrad fahren und habe auch keine Lust bei der
Fahrschule nutzlose Stunden "einzukaufen" um einfach simple sachen wie anfahren lernen
Wenn du vor hast den Führerschein zu bekommen wird der Schuss nach hinten los gehen.
Du gewöhnst dir ziemlich sicher irgend welchen Unsinn an, den der Fahrlehrer dir dann in viel Fahrstunden wieder korrigieren muß und am Ende haste mehr Stunden gebraucht als wenn du gleich zum Profi gegangen währst.
Du wirst niemanden finden der dir ein Motorrad ausleiht ohne das du die dafür notwendige Fahrerlaubnis besitzt, das hat Versicherungsgründe. Ohne Fahrerlaubnis darf man überall fahren, wo die StVO nicht gilt, also z.B. auch auf privaten Grundstücken die klar vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt sind, allerdings nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Doch doch, honda bietet das an allerdings sind die kurse dafür alle schon belegt.
was du meinst ist ein Verkehrsübungsplatz. Generell darf man auf jedem Grundstück fahren, auf dem die STVO nicht gilt (die Gültigkeit verliert sich mit einer Klaren Abgrenzung zum öffentlichem Raum wenn keine gegenteiliges Schild darauf hinweist dass sie doch Anwendung findet).
LG
§1 STVO
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem
Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.
Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken
sich auf diese Straßen nicht.
Strassenerhalter auf klar ggnüber dem öffentlichem Raum abgegrenzten Grundstücken sind die Besitzer der Grundstücke.
LG
ich glaube nicht, dass es ein Verkehrsübungsplatz gibt, wo du auch gleich die Fahrzeuge mieten kannst. Insofern bleibt nur die Fahrschule, wenn du nicht gerade einen Freund mit Motorrad hast, der dich dahin fährt und dir seine Maschine überlässt
Die StVO gilt im gesammten Hoheitsgebiet der BRD.