Kann man im Aufhenthaltsrecht auch eine Lebenslanger Haft bekommen?
Ich hatte mal irgendwo im Wikipedia gelesen, dass eine oder mehrere Personen im AufhentG. § auch eine Lebenslanger Freiheitsstrafe bekommen kann?
Ich finde die Seite irgendwie nicht mehr, deshalb frage ich hier.
Und unter welchem Tatbestand kann im Aufhenthaltsrecht eine Lebenslanger Freiheitsstrafe bekommen?
5 Antworten
Klar, nur weil jemand ein Aufenthaltsrecht hat, heißt das ja noch lange nicht, dass er sich in seinem Gastgeberland nach Herzenslust strafbar machen kann.
Lebenslange Haft gibt's allerdings nur für schwerwiegende Verbrechen, z.B. Mord, Totschlag, Verbrechen gegen die Staatssicherheit und dergleichen.
Theoretisch ist nach 15 Jahren eine Bewährung möglich, allerdings wird es dann sehr wahrscheinlich eher heißen "du hast grün, du darfst gehen, hier ist dein Flugticket, auf nimmer Wiedersehen"
Sicher nicht durch "illegal stay".
Bei Mord
Es gibt ausser Mord nur wenige andere Straftatbestände im Strafgesetzbuch, die eine lebenslange Freiheitsstrafe als Möglichkeit vorsehen
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Delikte
Eine Lebenslange Freiheitsstrafe führt in der Regel zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Allerdings kann eine Abschiebung nicht erfolgen solange die betreffende Person in Haft ist. Die Abschiebung wird dann direkt nach der Haft erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit die Person gem § 456a StPO vorzeitig abzuschieben, wenn sie damit einverstanden ist. Das geschieht in der Regel nicht tbevor 15 Jahre verbüsst sind.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun ? Wenn jemand eine schwere Straftat begangen hat und dafür mit einer lebenslangen Haftstrafe belegt wurde, spielt der Aufenthaltsstatus keine Rolle.
JA ABER NICHT NUR WEGEN MORD !!!!!!