Kann man generell aus der Schule oder so fliegen wenn man über 18 Jahre ist und bei einer Klausur spickt?
6 Antworten
Egal ob minderjährig oder volljährig, wer beim Spicken erwischt wird, erhält am Ende eine 6 bzw. 0 Punkte. Deswegen fliegt aber niemand von der Schule.
Deshalb fliegt niemand - die Klausur wird eben mit ungenügend (6,0/ O P) bewertet.
Ausnahmen bilden die Abschlussprüfungen. Betrug bei einer Prüfung gilt als nicht bestanden, das kann dich dein Abi/ deine schulische Ausbildung kosten.
Minderjährigkeit oder Volljährigkeit sollten sich hier nicht auswirken.
Wenn im wiederholten Falle Täuschungshandlungen vorgenommen werden,
kann ein befristeter Auschluß ,im Extremfall ein dauerhafter Schulverweis erfolgen.
Bei einem einzigen Falle wäre dies unverhältnismäßig und es ist nicht zu erwarten,das die Schulleitung diese Maßnahme beschließt.
Nein.
Zum einen hat die Minderjährigkeit/Volljährigkeit damit nichts zu tun.
Zum anderen wird die Klausur bei einem Täuschungsversuch (z.B. beim Spicken) mit 0 Punkten bewertet.
Die Klausur wird also eine 6 und Du schaffst das Schuljahr nicht, wenn Du es öfters machst,
aber von der Schule fliegen kannst Du dadurch nicht.
Niemand fliegt von der Schule, weil er spickt. Der bekommt einfach nur eine 6 bzw. 0 Punkte.
Da muss schon mehr passieren. Wenn du allerdings so schlecht bist, dass du das Klassenziel nicht mehr erreichen kannst und schon die maximale Zahl an Wiederholungen der Klasse erreicht hast, dann musst du die Schule vorzeitig verlassen.
Ja,Du tust es mehrfach und stiftest andere dazu an.Z.B.
Also muss schon mehr passieren?