kann man geistig behinderten Menschen das Kind wegnehmen?

5 Antworten

Dürfen - ja. Müssen - möglicherweise.

Es gibt Möglichkeiten des betreuten Wohnens z.B. wo Eltern mit geistiger Behinderung mit ihrem Kind leben können und je nach Schwere der Behinderung betreut werden. Eigentlich ist das durchaus machbar und man kann sicherstellen, dass Kinder gut versorgt und Eltern nicht überfordert werden.

Das gibt es aber nicht überall und vielleicht gibt es auch Jugendämter, die das nicht als praktikabel ansehen.... da sollten die Beiden sich vllt mal erkundigen, welche Hilfestellungen es in ihrem Umkreis gibt.

Je nach Schwere der Behinderung kann das Familiengericht aber auch entscheiden, dass eine Versorgung des Kindes auch mit einer Familienhilfe (die ja nicht rund um die Uhr da ist) nicht gewährleistet werden kann. Dann ist es durchaus üblich (auch bei nicht behinderten Eltern), dass die Kinder bei Pflegefamilien untergebracht werden. Entweder bis die Misstände beseitigt wurden - oder leider, imFalle einer Behinderung - wohlmöglich auf Dauer.


Wenn sie nicht in der Lage sind sich richtig um das Kind zu kümmern - ja.

Das ist in jeder Familie so.

Solange dass Kind nicht irgendwo in der ecke verwest und sich darum gekümmert wird, kann das JuAm gar nix machen! Ich weiß jetzt nicht wie sehr sich um das kind gekümmert wird, ob die Eltern trotz Behinderung (ich weiß nicht wie schwer die Behinderung ist) das kind versorgen können, oder ob es Hilfe von Außenstehenden bekommt, sei es Familie oder sonstiges, kann ihnen das kind nicht entzogen werden!! Jeder hat das recht auf kinder, ob behindert oder nicht!!!

Das kommt darauf an, inwieweit die Eltern mit der Behinderung in der Lage sind, sich vernünftig um das Kind zu kümmern.

Gegebenenfalls reicht ja auch eine Erziehungshilfe vom Jugendamt. Aber das kann ich nicht beurteilen.

Entscheidend ist immer in allererster Linie das Wohl des Kindes.

Es kommt auf die behinderung wenns schwer ist dann dürfen sie das