Kann man eine Anzeige machen wegen Bedrohung, Beleidigung & Aufnahme von einem Telefonat?
Hallo Leute,
eine Freundin von mir ( ich nenne die jetzt mal Person X) wird von „ihrem Freund“ bedroht. Wie genau weiß ich leider nicht.
Heute haben ich Person X und Person Y [eine andere Freundin]mit „ihrem Freund“ telefoniert. Wir haben im Telefonat nur gesagt das Person X nicht mit ihm reden möchte und er Sie nicht weiter nerven soll. Sie möchte mit ihm auch Schluss machen aber hat Angst das er was macht wenn sie Schluss macht. Er hat später Person X gesagt, das er das Telefonat aufgenommen habe und hat ihr gedroht und meinte „ du wirst sehen was passiert, du siehst was ich machen werde mit dem Telefonat. Ich schicke es überall rum (etc.)
Kann Person X jetzt eine Anzeige bei der Polizei gegen „ den Freund“ machen, weil er Sie bedroht, beleidigt & das Telefonat aufgenommen hat?
Und wenn Ja, was wäre so die Strafe die Er bekommen würde?
Er ist seit paar Monaten erst in Deutschland und hat hier keine Papiere. Er ist von der Türkei nach Deutschland geflüchtet.
Schonmal vielen Dank für die Antworten!
2 Antworten
StGB §201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
...
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen.
Die Aufnahme ist zwar strafbar, aber wenn sie sich genau so zugetragen hat, dann beeinträchtigt sie keine Interessen von X
In den Äußerungen erkenne ich auch keine Bedrohung.
Ein Hinweis an das Ausländeramt dürfte ihn auf seinen ihm zustehenden Platz verweisen - in die Türkei.
Frage ist, was Ihr wollt. Dass da jemand sauer ist, weil eine Beziehung endet ist ja wohl klar. Das könnte man ja mal vergessen.
Ansonsten ist das keine Bedrohung, aber die Aufzeichnung wäre nach https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html strafbar. Und wenn er weiter macht geht das Richtung Nachstellung.https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html
Aber bitte trotzdem erst einmal beruhigen. Und abwarten. Geht der "Spass" so weiter ab zur Polizei.