Zählt das als Bedrohung bei der Polizei?
Hallo, und zwar hat mir jemand nach einem kleinen Streit geschrieben: „Hoffentlich sehen wir uns kleine Fot*e bis dann" ich fühle mich bedroht und diese Person wohnt nicht weit weg von mir. Kann ich das anzeigen? Oder zählt das nicht als Bedrohung weil die Person ja nicht direkt gesagt hat was sie dann tut.
Danke schon mal für eure antworten
3 Antworten
Wie schon mehrfach richtig geschrieben: Eine Bedrohung liegt nicht vor, wohl aber eine Beleidigung.
Bei einer etwaigen Anzeige könntest du ja drauf hinweisen, dass du dich dennoch bedroht fühlst, dann könnten die Kollegen ggf. eine Gefährderansprache durchführen - rechtlich easy möglich, da ja die Beleidigung sowieso vorliegt...
Bedrohung nein, denn ein "sehen" ist ja kein stravbares Ereignis. Sehr wohl aber eine Beleidigung. Das kannst du anzeigen, was allerdings dann als Privatklagedelikt mit Hinweis auf den Rechtsweg und den Schiedsmann enden wird.
Ob's das wert ist und im Outcome viel bringt wage ich mal zu bezweifeln.
Guten Morgen!
Eine direkte Bedrohung ist das nicht... jedoch eine Beleidigung, die auf jeden Fall von dir beanzeigt werden kann.
Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin