Kann man eigene kleine Airline gründen die mit einem kleinen Flugzeug (1 Motor) von Insel zu Insel fliegt?

z.b. Piper 28 - (Flugzeug, air line)

4 Antworten

Natürlich darfst Du eine Airline gründen - auch mit kleinen Flugzeugen -, damit wärest Du ja nicht der Erste. Nur wurden die Kriterien an Versicherung, Geldvermögen, Rücklagen und handelnde Personen verschärft. Infos dazu gibt es bei der EASA in Köln bzw. beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig, Abteilung B - Betrieb. Die ist u. a. zuständig für den Flugbetrieb: 

- Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen 

- Flugbetriebliche Genehmigungen (AOC - Airline Operator Certificates) 

- Sammlung und Bearbeitung von Störungsmeldungen aus der Luftfahrt 

- Kabinensicherheit und Ausbildung von Kabinenpersonal 

- Anerkennung und Überwachung von Dienst-, Flugdienst- und Ruhezeiten 

Das Referat B 1 ist für Genehmigungen zuständig, das Referat B 2 für den Flugbetrieb, das Referat B 4 für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. 

Eine Airline muss nicht die Dimensionen von LH oder Emirates haben. Sie ist ein normaler Betrieb und es gibt - auch in Europa - Beispiele für kleine Gesellschaften. 

Für gewerbsmäßige Rundflüge, die nicht von Punkt zu Punkt stattfinden, ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig. 

Nein in Westeuropa müssen kommerzielle Flugzeuge zwei Triebwerke haben.

Die über 1.500 mal gebaute Cessna 208 ist heute in aller Welt als Zubringer-, Rettungs-, Versorgungs- und Frachtflugzeug unterwegs – außer in Westeuropa. Das liegt daran, dass die europäischen Behörden den Instrumentenflug im gewerbsmäßigen Betrieb mit nur einem Motor nicht erlauben, obwohl die Propellerturbine statistisch weitaus zuverlässiger ist als zwei Kolbenmotoren. In Deutschland sind Caravan und Grand Caravan die mit Abstand beliebtesten Absetzflugzeuge für Fallschirmspringer.


Layork 
Beitragsersteller
 08.07.2015, 23:39

Reicht da für eine PPL Lizenz oder brauche ich eine CPL Lizenz ?

Eine Diamond 42 hat 2 Treibwerke geht das dann ?

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hoboes  08.07.2015, 23:54
@Layork

DA 42 würde wohl gehen, aber du hast dann ja nur Platz für drei Passagiere evtl. 5, soll ja wohl noch ne große kommen. 

und ja du brauchst mindestens die CPL. Ich weiß jetzt aber nicht ob die DA 42 im gewerbsmäßigen Einsatz zugelassen ist und ob sie dann für einen Piloten zugelassen ist oder für zwei, dann brauchst du sogar die ATPL.

Piper Seneca, DHC 6 Twin Otter wären noch ne Alternative oder Do 228 NG

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rudim1950  09.07.2015, 09:29
@Layork

Hi, Du brauchst eine CPL (Commercial ...), während Du mit einer PPL nur im nicht-kommerziellen Betrieb tätig sein darfst.

Eine ATPL brauchst Du natürlich nicht. Viele, wenn nicht sogar die meisten Piloten, die bei so kleinen Zubringern tätig sind, erreichen in ihrem ganzen Fliegerleben gar nicht die erforderlichen Mindestflugstunden, um die ATPL-Prüfung abzulegen. Das schaffen praktisch nur Verkehrspiloten auf Großgerät. 

Das hat nichts damit zu tun, dass es Flugzeuge gibt, die für den Flugbetrieb zwei Piloten erfordern. Das legen Hersteller und Luftfahrtbehörde fest. Auch ein Zweimann-Cockpit kann von 2 CPL-Inhabern geflogen werden. 

Aber natürlich darfst Du mit einer CPL auch ein einmotoriges Flugzeug kommerziell betreiben. 

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rudim1950  09.07.2015, 09:31

Nein in Westeuropa müssen kommerzielle Flugzeuge zwei Triebwerke haben.

Hi, das stimmt aber so nicht. Auch einmotorige Flugzeuge dürfen in der kommerziellen Luftfahrt eingesetzt werden. Ein Blick in die EU-VO 1178/2011, in die EASA-Typeratingliste und / oder ein Anruf im Referat "Lizenzierung" beim LBA bringen Klarheit. 

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hoboes  09.07.2015, 13:55
@rudim1950

VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 DER KOMMISSION vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Es geht in dieser Verordnung ja gar nicht um Zulassungen von Flugzeugen, sondern nur um die des fliegenden Personals. Ja einmotorige sind auch zugelassen, aber doch nur zwecks Banner schleppen, oder dem Aussetzen von Fallschirmspringern oder Segelflugzeugen, soweit ich weiß aber nicht für kommerzielle Beförderung von Passagieren, insbesondere über offenes Gewässer... aber sicherlich möglich das sich da was in den letzten Jahren getan hat, insbesondere die Cessna 208 zeigen ja die Möglichkeiten.

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rudim1950  09.07.2015, 16:31
@hoboes

Nein, das stimmt so nicht, glaub mir einfach. 

1) gibt es keine Vorschrift - aber ich lasse mich gerne von Gegenteil überzeugen -, die den Einsatz einmotoriger Flugzeuge zu kommerziellen Zwecken verbietet. Wenn Du sie benennen kannst, immer her damit; ich möchte nichts Falsches erzählen. 

2) fliegen mindestens zwei Unternehmen alleine in Deutschland im Inselverkehr Einmots. FLN mit 2 Cessna C 172 XP, die OFD mit einer GA 8 Airvan und einer Cessna 172. Das ist eigentlich schon der Beweis durchs Gegenteil. Es gibt aber noch mehrere. Und das gerade die kleinen Unternehmen gegen geltendes Rechts verstoßen sollten, was ihnen schnell das Genick brechen würde, ist doch unwahrscheinlich. 

3) kenne ich die 1178/2011 relativ gut, da ich lange Jahre als Teamleiter "FLight Crew Licencing" gearbeitet habe (es sollte ja auch ein Hinweis auf die Lizenzierung sein; OK, da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt). 

4) muss man eben für die Berufsfliegerei nicht zwingend eine ATPL haben, auch nicht für mehrmotorige Flugzeuge. 

5) habe ich einfach mal heute morgen alte Kontakte beim LBA angerufen (in der Luftfahrt checkt man ja Fakten immer gegen) und erst dann die Antwort geschrieben. Und wenn das LBA es nicht wissen sollte ... 

Wie gesagt: Sollte der kommerzielle Einsatz von einmotorigen Flugzeugen tatsächlich verboten sein, wäre eine Info hilfreich. Danke. 

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klar kannst du das

aber ob du damit erfolg hast ist eine andere Sache

Ja kannst du sind schon paar aber ja geht ich empfehle aber eher eine cessna 206 bzw 208