Kann man die Zeit die man während einer Ausbildung wegen dem Mutterschutz Zuhause ist an die ausbildung hinten dran hängen?

1 Antwort

Man kann die Ausbildungszeit um 6 Monate verlängern nach Absprache mit dem Lehrbetrieb.

Die Mutterschutzfrist umfasst ja üblicherweise 14 Wochen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Wobei man VOR der Geburt durchaus so lange weiter arbeiten kann wie man mag und schafft, das ist keine absolute Frist.

Ich habe wen im Bekanntenkreis, die hat bis 2 Wochen davor noch gearbeitet. Und sie hat sich das ausgerechnet...1/2 Jahr sind 26 Wochen minus die 10 Wochen Schutzfrist in ihrem Fall...sie hat dann nach der Schutzfrist noch 3 Monate "Elternzeit" dran gehängt und hat dann erst die Ausbildung weiter geführt...und zwar in Teilzeit.

Da waren wohl einige Gespräche mit dem Lehrbetrieb und der Ausbildungskammer voraus gegangen, aber so hat sie zum einen Zeit fürs Baby gehabt in den ersten Wochen und dann eben 1/2 Jahr später als ursprünglich geplant ihren Lehrabschluß.