Kann man die 9klasse wiederholen trotz abschluss?

2 Antworten

Die Klassen 9 und 10 kann einmal freiwillig wiederholen, wer zwar einen Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt hat. Wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat, kann die Klasse 10 nicht wiederholen.

Das gilt in NRW, aber ich denke diese Bestimmung ist auch in den anderen Bundesländern identisch.