Kann man dafür belangt werden?

9 Antworten

Ich kann Deinen Unmut verstehen, finde es aber sehr fraglich Deine Aktion so durch zu ziehen. Ich mein Du kennst den Mensch nicht. Was ist wenn er das mal so gar nicht lustig findet und er ausrastet?

Oder total am Boden zerstört ist, weil es ein Geschenk für Bruder o.ä ist?

Wieso schreibst du dem das nicht einfach?

Wenn Du die 200,- euro zugestimmt hast, was du ja augenscheinlich auch getan hast, dann musst Du Ihm das Teil auch für 200 geben. Man könnte Dich z.B wegen Betrug, Unterschlagung etc. belangen und gegen die AGB's von Kleinanzeigen ist dieses Handeln auch....man muss beide Seiten der Münze in Betracht ziehen


sumpfbub  20.07.2024, 16:52

Weder Betrug noch Unterschlagung trifft hier zu. Er verweigert lediglich die Erfüllung eines Kaufvertrags. Diese Erfüllung kann der Käufer durchsetzen, wenn er sich die Mühe machen will.

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Es kommt auf den genauen Text an, dem Du ihm geschrieben hast, aber sehr wahrscheinlich hast Du einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen, denn mit der Einladung, dass er kommen kann, kann er davon ausgehen, dass Du sein Gebot angenommen hast - es sei denn, Du hättest noch mehr geschrieben, das Du hier nicht erwähnst.

Im Falle des gültigen Kaufvertrages ist es am billigsten für Dich, ihm das Teil für 200 Euro zu geben. Es kommt darauf an, ob er so viel Rechtskenntnis hat, dass er weiß, dass er die Erfüllung des Vertrags nötigenfalls gerichtlich durchsetzen kann. Wenn er das weiß, dann führt jegliche Verweigerung der Übergabe des Gerätes und Empfangnahme des Betrages von 200 Euro sehr wahrscheinlich dazu, dass er Dich zivilrechtlich belangen wird.

Und die ganzen dabei entstehenden Kosten sind um ein Vielfaches höher, als die 30 Euro, die Du hier nicht bekommst.

Naja ich finde es ist nix schlimmes daran .. man sollte auf einem Verkaufsportal nicht unnötig Schindluder betreiben ... Wenn ich im Autohaus gehe und mir einen Wagen kaufe kann ich auch verhandeln ! Das sollte auch auf Ebay möglich sein !


Anonym83829  20.07.2024, 16:40

Zwingt einen ja auch keiner dazu. Der FS hätte einfach "Nein" sagen, oder die Nachricht ignorieren können und gut.

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aaronpaulberger 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 16:40

dafür gibt es VB 😂 warum checken es manche leute einfach nicht ?

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sumpfbub  20.07.2024, 16:50
@aaronpaulberger

Mich ärgert es auch, wenn sich jeder Dummdepp über die Bedingungen, welche im Inserat klar dargestellt sind, einfach hinwegsetzt. Es kommt immer irgendein Nullhirn, das auch bei einem Preis von einem Euro für einen Mercedes mit TÜV noch feilschen würde.

Das beste, was man dann tut, ist einfach: Nichts. Ignorieren und aus. Am Ende bekommst Du aus Boshaftigkeit nur eine schlechte Bewertung und das bringt Dir auch keinen Vorteil.

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Nein, dafür kann man dich nicht belangen aber trotzdem kanns ne Menge Ärger geben. Spar dir solche Erziehungsmaßnahmen, es lohnt sich nicht....ignorier doch einfach solche Leute die den FP übersehen.


Du wärst zivilrechtlich dafür verantwortlich ihm die zusätzlich aufgebrachten Fahrkosten und "Zeitverschwendung" zu zahlen. Denn du implizierst mit der Einladung, dass der Preis für dich in Ordnung wäre.