Kann man bei Verschreibungspflichtigen Medikamenten ankreuzen das ich Zuzahlungsbefreit bin, wenn ja wie heißt das Kreuz?
Zuzahlungsbefreiung
3 Antworten
Wenn du von Zuzahlungen befreit bist, hast du eine Befreiungskarte, die du bei der Apotheke vorzeigen musst. Auf dem Rezept darfst du gar nichts ankreuzen. Das macht nur die Arztpraxis, wenn dort bekannt ist, dass du eine Zuzahlungsbefreiung hast.
Die Befreiung bekommst du, wenn du deine persönliche Belastungsgrenze nach § 62 SGB V von 2% des Bruttoeinkommens (bzw. 1% bei einer chronischen Erkrankung) bereits im Kalenderjahr geleistet hast oder den entsprechenden Betrag im Voraus an die Krankenkasse zahlst. Den Antrag musst du bei deiner Krankenkasse stellen.
Rezepte werden ja elektronisch übermittelt, da kann also nichts nachträglich angekreuzt werden. Rufe beim Arzt an, dass das Rezept erneut verbessert auf der Karte eingespeichert wird.
Du kannst Deine Befreiungskarte in der Apotheke vorzeigen, jedoch muss das Rezept einwandfrei ausgestellt sein.
Das kann nur der Hausarzt ankreuzen. Wenn er das nicht gemacht hat, du aber eine Bestätigung deiner Krankenkasse hast, dass du befreit bist, dann legst du sie mit dem Rezept dem Apotheker vor.
fue apothekekann das noch nachträglich mache oder wie?