Kann man bei Verschreibungspflichtigen Medikamenten ankreuzen das ich Zuzahlungsbefreit bin, wenn ja wie heißt das Kreuz?

3 Antworten

Von Experte sassenach4u bestätigt

Wenn du von Zuzahlungen befreit bist, hast du eine Befreiungskarte, die du bei der Apotheke vorzeigen musst. Auf dem Rezept darfst du gar nichts ankreuzen. Das macht nur die Arztpraxis, wenn dort bekannt ist, dass du eine Zuzahlungsbefreiung hast.

Die Befreiung bekommst du, wenn du deine persönliche Belastungsgrenze nach § 62 SGB V von 2% des Bruttoeinkommens (bzw. 1% bei einer chronischen Erkrankung) bereits im Kalenderjahr geleistet hast oder den entsprechenden Betrag im Voraus an die Krankenkasse zahlst. Den Antrag musst du bei deiner Krankenkasse stellen.

Rezepte werden ja elektronisch übermittelt, da kann also nichts nachträglich angekreuzt werden. Rufe beim Arzt an, dass das Rezept erneut verbessert auf der Karte eingespeichert wird.

Du kannst Deine Befreiungskarte in der Apotheke vorzeigen, jedoch muss das Rezept einwandfrei ausgestellt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenarzt, Gyn. Psychiatrie, Kardiologie, Allgemeinmedizin.

Das kann nur der Hausarzt ankreuzen. Wenn er das nicht gemacht hat, du aber eine Bestätigung deiner Krankenkasse hast, dass du befreit bist, dann legst du sie mit dem Rezept dem Apotheker vor.


Paeya 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 21:25

fue apothekekann das noch nachträglich mache oder wie?

okieh56  25.09.2024, 21:28
@Paeya

Nein. Wenn du deine Belastungsgrenze für gesetzliche Zuzahlungen (für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhauszuzahlungen, Fahrkosten) überschritten hast, stellst du einen Antrag auf anteilige Erstattung bei deiner Krankenkasse.

Paeya 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 23:34
@okieh56

ich habe diese jahr chonsoviel zubezahlt das ic einen befreiungsausweis bekommen habeM

okieh56  26.09.2024, 13:32
@Paeya

Dann bist du doch bereits befreit und brauchst den Ausweis nur beim Arzt oder spätestens in der Apotheke vorzeigen.

Wenn du das nicht gemacht hast, erstattet dir die Krankenkasse die Zuzahlung - du musst nur die Quittung einreichen.