Kann man bei Fahrzeugnormen bei der Feuerwehr bei der Beladung abweichen?
Kann man z.B. bei einem HLF oder LF 20 die Schiebleiter weglassen oder so? Und wie sieht es aus, wenn mehr Beladung drauf soll und man das Gewicht überschreitet und z.B. einen 18-Tonnen Fahrgestell oder so nutzt?
Schonmal danke im Voraus!
4 Antworten
Ja, prinzipiell kann eine Kommune (ein Unternehmen sowieso) beschaffen, was sie möchte.
Die DIN-Fahrzeugnormen selbst bieten bereits einigen Spielraum. So geben diese bei den (H)LF beispielsweise nur Mindestanforderungen an Tankgröße, Pumpenleistung usw. an.
Aber auch dann, wenn die Normen nicht erfüllt bzw. unterschritten werden, kann ein Fahrzeug beschafft werden. Dann ist abe die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dieses Fahrzeug nicht mehr aus Landkreis- und Landesmitteln bezuschusst wird und die Kommune somit die Kosten vollständig alleine tragen muss. Andererseits sind diese Zuschsse manchmal so gering, dass das für die Kommunen egal ist und man am ende sogar günstiger davon kommt, wenn man auf bestimmte Ausrüstung, die sowieso nicht benötigt wird und gleichzeitig auf den Zuschuss, verzichtet.
Kann man z.B. bei einem HLF oder LF 20 die Schiebleiter weglassen oder so?
Es gibt in der Norm Anmerkungen, welche Beladungen weggelassen werden können wenn sie bereits auf einem anderen Fahrzeug mitgeführt werden(!), die Schiebleiter gehört nicht dazu.
Und wie sieht es aus, wenn mehr Beladung drauf soll und man das Gewicht überschreitet und z.B. einen 18-Tonnen Fahrgestell oder so nutzt?
Es gibt in Normen Spielräume, aber manche Parameter sind Mindestwerte und andere sind Oberwerte und andere Dinge sind festgeschrieben.
Und gerade was Fahrzeuggewichte angeht, trifft irgendwann die Feuerwehrnorm aufs Baurecht, denn Feuerwehranfahrtszonen / Feuerwehraufstellflächen sind oft darauf ausgelegt, das sie mit maximal 16 Tonnen befahren werden können.
ABER: Natürlich kann jede Feuerwehr / Gemeinde kaufen was sie will. Die Gemeinde muss sich nur klar sein, das sie dann keine Förderung bekommen kann, das Fahrzeug als Sonderfahrzeug in der Leitstelle geführt wird und damit nicht überörtlich alarmiert wird, sich die Feuerwehr den Spott von Feuerwehrdeutschland stellen muss und so weiter...
Das handhabt jedes Bundesland anders. In Schleswig-Holstein ist es inzwischen völlig egal, wie ein Fahrzeug af dem Typenschild bezeichnet wird - einzig entscheidend sind Dinge wie mitgeführtes Wasser, Pumpengröße, PFPN vorhanden oder nicht, TH-Satz vorhanden oder nicht.
Ein LF mit mehr als 1.200 L Wasser, FPN ab 10/2000 und TH-Satz ist hier für die Leitstelle eine "48" - ganz egal, ob es sich laut Typenschild um in LF 10, ein HLF 10, ein LF 20 oder HLF 20, ein LF-L oder ein LF 16/12 alter Norm handelt.
Prinzipiell können immer Fahrzeuge ausgeschrieben und beschafft werden die die Norm unterschreiten oder überbieten, letztendlich liegt dies an der beschaffenden Kommune.
Mit Fördergeldern kann es jedoch schwer werden bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen, die nicht der Norm entsprechen, für manche Kommunen sind die Fördergelder sehr wichtig.
Ein Beispiel aus meiner Feuerwehr: Wir beschaffen derzeit ein „HLF 10“ auf einem 18 Tonnen Fahrgestell mit FPN 10-3000, Schiebleiter und 2500 Liter Löschwassertank. Wir bezeichnen dieses Fahrzeug als HLF 10 XXL, weil das Fahrzeug deutlich mehr von allem hat als durch die Norm gefordert, der Grund dafür ist etwas kompliziert. Eigentlich sollte es ein HLF 20 geben, das Problem war aber, das das HLF 20 aufgrund der Beladung mit Haspeln ausgestattet sein müsste, das wäre aber nicht gegangen, weil das HLF in der Lage sein muss Bootstrailer zuziehen. Hätte man einen Anhänger gezogen müssten die Haspeln ab und auf die Haspeln (gerade die Verkehrssicherungshaspel) hätte man nicht verzichten können an der Einsatzstelle. Ohne Haspeln hätte das Fahrzeug aber nicht der Norm entsprochen, zumal wir Zusatzausrüstung im Bereich Wasserrettung mitführen.
Letztendlich ist es ein spezielles HLF 10 auf dem mehr Material für die technische Hilfeleistung als die Norm verladen ist, ein viel größerer Wassertank, eine dreiteilige Schiebleiter und eine stärkere Pumpe als auf einem gewöhnlichen HLF 10 drauf ist.
Die einigen Unterschiede zur Beladung des HLF 20 sind der fehlende Sprungretter, dieser ist auf unserem TLF verladen und die fehlende Rettungsplattform, diese ist auf unserem GW-L2 in einem Geräteraum verladen.
So Fälle wie bei uns gibt es bei vielen Feuerwehren, dabei wird dann öfters mal weniger als die Norm beschafft oder eben mehr.
Als Katastrophenschutz- Helfer bei den Maltesern (NRW) kennen wir das Problem auch. Natürlich haben wir nicht direkt mit dem Fahrzeugpark der BF oder FF zu tun. Es gibt aber sog. GW-San, die auf nur 5,5 Tonnen Fahrgestelle aufgesetzt sind. 6 - Sitzer und Kofferaufbau. Wird das Fahrzeug nach der DIN für Katschutz-Einsatzfahrzeuge beladen und personell besetzt, also auch die PSA, ist so ein GW- San um + - 300 kg überladen. Fahren wir nun unter Inanspruchnahme von Sonder-/ Wegerecht zu einem Einsatz, wird das geduldet. Problematisch wird die Rückfahrt. Entweder müssen 4 Leute zu Fuß einrücken oder dann von einem MTF mitgenommen werden. Das Problem haben wir schon dahingehend vermindert, indem wir die Betriebsstoffe für das Heizgerät (Diesel) und den Ersatzstromerzeuger leer mitführen und am Einsatzort die Technische Abteilung beauftragen, Betriebsstoffe zu besorgen.
Ich kann mir vorstellen, dass es da auch bei den Feuerwehren bestimmte Ausnahmen gibt, die geduldet werden.
Dazu gehört auch, dass in Notfall ein Fahrzeug Ausnahmsweise von über 12 Tonnen von einem Fahrer mit "nur" Klasse C1 zum Einsatzort gefahren wird. Der muss natürlich die Beschulung für Fahrzeuge mit Signalanlage für Sonder- / Wegerechte absolviert haben und mit Fahrzeugen (seiner) FS-Klasse routiniert umgehen können.
Die Fahrt zum Gerätehaus muss dann aber wieder StVO- Konform besetzt sein.
Die einzelnen Feuerwehren sind natürlich dringend angehalten, Ihren Einsatzkräften die Fahrausbildung für die erforderlichen Führerscheine zu ermöglichen und bei Bedarf zu finanzieren.
Unser aktuell in der Bauphase befindliche HLF 10 XXL, das deutlich mehr mitbringt was die Norm vorgibt, wird in der Leitstelle als HLF 10 geführt. Nicht grundsätzliche jedes Fahrzeug das über die Norm hinaus geht ist ein Sonderfahrzeug.