Kann man bei Douglas benutztes Make-up zurückgeben?

6 Antworten

Douglas beantwortet Deine Frage und die gilt und, nicht was Laien antworten/vermuten.

Kann man geöffnetes - und dazu noch benutztes - Make-up bei Douglas zurückschicken?

Unser 120-tägiges Rückgaberecht bezieht sich tatsächlich ausschließlich auf ungeöffnete und unbenutzte Ware

Würdest Du ein gebrauchtes Make-up kaufen?

So lange das Produkt weder für Dich speziell hergestellt, noch mit einem Hygienesiegel versehen ist (und ein paar andere Ausnahmen), kannst Du ALLES zurück senden.

Der Verkäufer kann Dir aber einen Abzug bei der Erstattung vornehmen. Und der liegt in seinem Ermessen. Falls Douglas also meint, das Produkt könne man nicht mehr verkaufen, dann wird er Dir möglicherweise auch gar nichts erstatten.

Und ja, das ist deutsches Recht.

Lesestoff:

https://www.it-recht-kanzlei.de/ausnahmen-widerrufsrecht.html

Von Experte Margita1881 bestätigt

Nein, Douglas akzeptiert in der Regel keine Rückgaben von geöffneten oder getesteten Kosmetikprodukten, da sie als Verbrauchsgüter gelten. Das bedeutet, dass sie nicht in der Originalverpackung und unbenutzt zurückgeschickt werden können. Dies ist im deutschen Kaufrecht geregelt und basiert auf dem Verbrauchsgüterkaufrecht (§ 312 BGB). Es ist daher ratsam, vor dem Kauf in Betracht zu ziehen, ob du bereit bist, das Produkt zu behalten, falls es nicht perfekt passt.

Als Betriebslogistikkaufmann für mich zuleichte Frage.

Natürlich wird dir die Antwort nicht gefallen aber ich kann ja nicht einen Bullshit hinschreiben zum positiven Sinn wenn es nicht stimmt.


majolie1 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 12:06

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

einandereruser  20.01.2025, 12:02

interessant. Welche Ausnahme vom Widerrufsrecht aus 312BGB siehst Du hier?
Denn Anwälte sehen das anders - siehe Link in meiner Antwort.

modecoolboy  20.01.2025, 12:22
@einandereruser

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezüglich des Widerrufsrechts beim Kauf von Waren. Gemäß § 312g Absatz 2 BGB gibt es bestimmte Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Eine dieser Ausnahmen betrifft Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Diese Regelung findet Anwendung auf Kosmetikprodukte, die nach dem Öffnen aus hygienischen Gründen nicht wieder verkauft werden können. Wenn ein Kunde also ein versiegeltes Kosmetikprodukt, wie einen Concealer, kauft und die Versiegelung entfernt, kann er das Produkt in der Regel nicht mehr zurückgeben. Dies dient dem Schutz der Gesundheit und Hygiene, da geöffnete Kosmetikprodukte möglicherweise kontaminiert sein könnten und somit für andere Kunden nicht mehr sicher sind.

Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern grundsätzlich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Allerdings entfällt dieses Recht bei den oben genannten hygienischen Ausnahmen, wenn die Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde.

Diese Regelung ist im deutschen Recht fest verankert und hilft, die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten, indem sie verhindert, dass bereits benutzte oder geöffnete Produkte in den Umlauf kommen. Die Unternehmen und Händler, wie Douglas, müssen sich an diese gesetzlichen Bestimmungen halten.

modecoolboy  20.01.2025, 12:26
@einandereruser

Wenn das Produkt nicht versiegelt ist, dann greift die oben genannte Ausnahme nicht. Das bedeutet, dass das Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB grundsätzlich weiterhin gilt. In diesem Fall kannst du das Produkt innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen zurückgeben, selbst wenn du es geöffnet und ausprobiert hast.

Es ist jedoch ratsam, die Rückgaberichtlinien des spezifischen Händlers zu überprüfen, da einzelne Geschäfte wie Douglas eigene Rückgaberichtlinien haben können, die möglicherweise strenger oder kulanter sind als die gesetzlichen Vorgaben. Einige Händler könnten beispielsweise dennoch Rückgaben von geöffneten Kosmetikartikeln ablehnen, um hygienische Standards aufrechtzuerhalten, auch wenn das Produkt nicht versiegelt war.

modecoolboy  20.01.2025, 12:30
@einandereruser

Wenn Douglas ein geöffnetes Kosmetikprodukt zurücknehmen würde, dürfte es aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht als neu weiterverkauft werden.

Ein bereits geöffnetes Produkt könnte potenziell kontaminiert sein und somit nicht mehr sicher für die Nutzung durch andere Kunden.

Die Sicherheit und Hygiene der Verbraucher hat höchste Priorität, und daher werden solche Produkte in der Regel nicht wieder in den Verkauf gegeben. Stattdessen werden sie oft entsorgt 

einandereruser  20.01.2025, 12:45
@modecoolboy

hast Du schön zusammen geschrieben, aber nach Meinung von Anwälten gilt dies nur dann, wenn die Versiegelung ein "Hygienesiegel" ist - und das muss dann auch genauso beschriftet sein.

Ich habe noch kein Kosmetikprodukt gesehen, das mit einem als "Hygienesiegel" bezeichneten Siegel versehen war. Da war vielleicht eine Folie drauf, aber kein Hygienesiegel, das diesen Namen getragen hat.

modecoolboy  20.01.2025, 13:00
@einandereruser

In einem rechtlichen Streitfall, in dem ein Kosmetikprodukt ohne spezielles "Hygienesiegel" zurückgegeben wird, aber die AGBs des Unternehmens besagen, dass geöffnete Produkte aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden können, könnte es darauf ankommen, wie klar und deutlich diese Regelungen kommuniziert wurden. Hier sind einige Überlegungen:

1. Klare Kommunikation: Falls das Unternehmen klar und transparent in den AGBs und auf dem Produkt selbst kommuniziert hat, dass geöffnete Kosmetikprodukte nicht zurückgenommen werden können, könnte dies zugunsten des Unternehmens gewertet werden. Das Gericht würde prüfen, ob der Verbraucher ausreichend informiert wurde.

2. Fehlende Hygienekenntnis: Wenn jedoch das Kosmetikprodukt keine explizite Kennzeichnung als "Hygienesiegel" hatte und diese Regelung nicht klar in den AGBs erläutert wurde, könnte das Gericht zugunsten des Verbrauchers entscheiden. Das Widerrufsrecht könnte somit weiterhin bestehen.

Wahrscheinlichkeit des Ausgangs

Zugunsten des Unternehmens: Falls die AGBs eindeutig und verständlich die Ausnahme des Widerrufsrechts für geöffnete Produkte erklären und der Verbraucher diese AGBs bei Vertragsabschluss akzeptiert hat.

Zugunsten des Verbrauchers: Wenn die Kennzeichnung als Hygienesiegel fehlt oder die AGBs nicht klar und eindeutig genug die Rückgaberegelung erklären. In diesem Fall könnte das Gericht das Widerrufsrecht aufrechterhalten, da der Verbraucher möglicherweise nicht ausreichend informiert wurde.

Es gibt viele Faktoren, die in einem solchen Fall berücksichtigt werden. Generell haben Verbraucherrechte in Deutschland einen hohen Stellenwert, und im Zweifel wird oft zugunsten des Verbrauchers entschieden, besonders wenn die Informationen über Rückgaberechte und Hygienekennzeichnungen nicht klar und eindeutig sind.

Nein, geöffnete oder benutze Produkte können nicht zurückgegeben werden. Ist eigentlich auch logisch.

Die kannst du nicht zurück geben


majolie1 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 12:08

Danke für deine Antwort, hatte von gelesen und von Bekannten gehört, dass dies möglich sei und sie auch selbst schon benutzte Artikel zurückgeschickt und mich deshalb gewundert.