Kann man Anzeige machen wenn man die Anzahlung nicht zurückerstattet?
Ich habe eine Perücke bestellt gehabt und eine Anzahlung gemacht, dann wollte ich die Perücke doch nicht mehr habe die Perücke heute wieder zurück geschickt der Verkäufer sagt dass die Anzahlung nicht zurück erstattet werden kann da es noch für mich amgefertigt worden ist kann ich zum anwalt. ?
6 Antworten
Zuerst einmal mußt Du differieren zwischen
Strafrecht
und
Zivilrecht
Strafrecht:
Anzeigen "machen" kann man sowieso nicht, man kann Strafantrag stellen, oder eine Zeugenaussage tätigen, auf Grund deren die Polizei eine Strafanzeige gegen den Schädiger fertigt. Es kommt darauf an, ob demjenigen ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt zur Last gelegt wird. In dem Falle hier, null Straftat.
Zivilrecht:
Du hast einen Kaufvertrag über einen Artikel abgeschlossen, der nach deinen Wünschen gefertigt wird. In den AGB wird irgendwo drin stehen, das bei Widerruf ein Schadenersatz in Höhe von xxx Euro, meist ist das die Höhe der Anzahlung, einbehalten wird. Was soll der Verkäufer denn mit der für dich angefertigten Ware noch anfangen? Er ist sogar noch kulant, er könnte auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, dieses Einklagen und sogar Recht bekommen. Dann mußt Du die volle Kaufsumme plus Auslagen für Anwalt und Gerichtskosten löhnen.
Erstmal: Eine Anzeige würde ja eine strafrechtliche Verfolgung bedeuten - davon bekommst du aber dein Geld nicht wieder...
Du willst einen zivilrechtlichen Anspruch durchsetzen, dafür brauchst du einen Anwalt... eigentlich... denn das Geld für den Anwalt kannst du dir sparen:
Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle.
https://kanzlei-lachenmann.de/bei-sonderanfertigungen-kein-widerrufsrecht-beim-onlinekauf/
Das heißt, dass du nicht nur deine Anzahlung nicht mehr erhälst, sonndern dass du den Restbetrag für die Perücke noch zahlen musst!
Klar kannst du zum Anwalt. Der wird dir dann erklären, dass es für auf Wunsch des Kunden angefertigte Sachen kein Rückgaberecht gibt.
kannst zum Anwalt
Der Anwalt könnte seine Kosten für die Beratung geltend machen. Es bringt schon was, nur nicht dem TE. ;-)
Zum Anwalt kannst du immer.
Doch, sicher wird der tätig, davon lebt der.
Die arbeiten doch nicht auf Erfolgshonorar, sondern auf Tätigkeit.
Ja, und was bringt das dem Fragensteller? Außer Mehrkosten natürlich..
Genau und meine Antwort war, dass das nichts bringen wird. Also was war an meinem Kommentar falsch?
Im Übrigen: Du WEISST, dass der Gang zum Anwalt Geldverschwendung ist, weil nichts zählbares dabei rauskommt und gibst als "Rat" dennoch, dass er das machen kann. Denkst du nicht, dass ein GUTER Rat noch die Einschränkung enthalten sollte, dass er sich das sparen kann?
Kann ich mit dem Kopf gegegen eine Wand laufen?
Antwort: Ja!
Bessere Antwort: Ja, aber machs lieber nicht, tut weh...
Vielleicht verstehst du, worauf ich raus will...
Vielleicht will ich es nicht verstehen?
btw ist das eine Übungsaufgabe seines Rechtskurses oder was auch immer.
Was weiß ich. Aber bevor jetzt der Fragensteller Geld verliert, obwohl ich ihm mit einem einzigen Nebensatz davor bewahren hätte können, schreib ich doch lieber diesen Nebensatz. Egal, ich bin hier raus, mit Belehrungsresistenten zu diskutieren ist nicht mein Hobby...
Wird nur nichts bringen in dem Fall^^