Kann man anhand der IP Adresse den Internetverlauf sehen?

4 Antworten

Kann man

Definiere "man".

Wenn sie die zurückverfolgen, können die

Definiere "sie" und "die".

Dein Internet-Zugangsanbieter sieht deinen gesamten Datenverkehr ins Internet. Logisch. Den könnte er protokollieren, sodass er nachvollziehen kann, wann Du auf welchen Server zugegriffen hast. Aber das darf er nicht. Er darf lediglich über einen Zeitraum von 7 Tagen speichern, welche IP-Adresse Du zu welchem Zeitpunkt genutzt hast. Inhalte Deiner Kommunikation darf er nicht speichern.

Wenn er sich über dieses Verbot hinwegsetzen würde und Deinen Internetverkehr analysieren würde, könnte er nur die Server sehen, mit denen Du kommunizierst. Er könnte zum Beispiel sehen, dass Du auf gutefrage.net warst. Er könnte aber nicht erkenne, welche Frage Du gelesen, gestellt oder beantwortet hast. Er könnte auch sehen, wenn Du bei Google etwas gesucht hast. Er könnte aber nicht erkennen, was Du gesucht hast.


Otaku19995  17.12.2021, 10:45
Aber das darf er nicht. Er darf lediglich über einen Zeitraum von 7 Tagen speichern, welche IP-Adresse Du zu welchem Zeitpunkt genutzt hast. Inhalte Deiner Kommunikation darf er nicht speichern

Kann man das irgendwo nachlesen?

Ich habe im Netz verschiedentlich gelesen, dass der Provider das sogar aufzeichnen und bis zu einem halben Jahr aufbewahren müsste.

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franzhartwig  17.12.2021, 10:49
@Otaku19995

Das Thema heißt Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz. Da ist viel drüber geschrieben worden. Einen Einstieg findest Du bei Wikipedia.

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Otaku19995  17.12.2021, 10:58
@franzhartwig

Da habe ich es unter anderem versucht. Daraus ist mir klar, dass sich die Verpflichtung zur Datenerhebung aus der Vorratsdatenspeicherung an sich nur auf Meta-Daten bezieht.

Nur ergibt sich daraus ja noch kein explizites Verbot für das Erheben anderer Daten auf Basis ergänzender Regelungen. Oder übersehe ich da was?

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franzhartwig  17.12.2021, 11:39
@Otaku19995
Da habe ich es unter anderem versucht. Daraus ist mir klar, dass sich die Verpflichtung zur Datenerhebung aus der Vorratsdatenspeicherung an sich nur auf Meta-Daten bezieht.

Nein, nicht einmal das. Es darf nur das gespeichert werden, was zur Abrechnung notwendig ist. Alles andere ist ausgesetzt.

Nur ergibt sich daraus ja noch kein explizites Verbot für das Erheben anderer Daten auf Basis ergänzender Regelungen. Oder übersehe ich da was?

Du übersiehst die DSGVO. Es darf nur das gespeichert werden, wozu eine explizite Erlaubnis des Betroffenen vorliegt. Die von der Bundesnetzagentur zugestandenen sieben Tage für die IP-Adressen sind ein Kompromiss, der vor allem das "berechtigte Interesse" des Netzbetreibers berücksichtigt, der solche Daten für die Entstörung u. ä. benötigt.

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Otaku19995  17.12.2021, 12:14
@franzhartwig

Gut, ich muss zugeben, dass ich in diesem Thema nicht besonders bewandert bin.

Ich habe wie gesagt verschiedentlich anderslautendes dazu gelesen, wie etwa diesen Artikel hier:

https://praxistipps.chip.de/speichert-der-router-den-internet-verlauf-alle-infos_50232

Unabhängig davon wird Ihr Internetverlauf laut Gesetz für 6 Monate beim Provider gespeichert. Dadurch soll sichergestellt sein, dass kriminelle Aktivitäten im Internet verfolgt werden können.

Da ist ja nun von ganz anderen Dingen die Rede, nicht nur von IPs, sondern von ganzen Internetverläufen und das nicht über eine Frist von 7 Tagen, sondern von ganzen 6 Monaten.

Hier wird also eine Praxis behauptet, die nach dem was du schreibst grundsätzlich rechtswidrig wäre.

Ich kann von meiner Seite her nur sagen, dass ich nicht mehr durchblicke. Eine 6-Monatsfrist, habe ich bei keiner in Kraft befindlichen Regelung finden können und was hier behauptet wird, geht ja selbst über das hinaus, was die ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung reklamiert.

Trotzdem geistern diese Dinge durch das Netz.

Da frage ich mich immer, ob die Autoren solcher Artikel irgendeiner Paranoia oder veralteten/schlicht falschen informationen aufgesessen sind oder ob diese Dinge richtig sind und ich von meiner Seite etwas falsch verstanden habe.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, geben derlei Artikel den Stand der Rechtslage nicht akkurat wieder?

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franzhartwig  17.12.2021, 12:49
@Otaku19995

Ich habe wie gesagt verschiedentlich anderslautendes dazu gelesen, wie etwa diesen Artikel hier:

https://praxistipps.chip.de/speichert-der-router-den-internet-verlauf-alle-infos_50232

Dieser Artikel ist großer Mist. Ich zitiere:

  • Standardmäßig wird meißt nur gespeichert, wann eine Verbindung zum Internet hergestellt wurde und für wie lange Sie online waren.

Der Journalist, der meist mit ß schreibt, ist mir sowieso schon suspekt.

  • Welche Internetseiten besucht wurden, speichert der Router standardmäßig nicht.

Was heißt denn hier "standardmäßig? Soll der Autor doch mal die Karten auf den Tisch legen und sagen, welcher Heimrouter dazu überhaupt in der Lage ist. "Standardmäßig" heißt doch, dass man die Speicherung aktivieren kann, dies aber in der Default-Einstellung nicht der Fall ist.

  • Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Kindersicherung ihres Routers aktiviert haben. Dann wird zumindest aufgezeichnet, wenn versucht wurde eine gesperrte Webseite aufzurufen. Diese Informationen können Sie in den Einstellungen des Routers einsehen.

Kann ich das? Das wird gerne mal behauptet. Bei der Fritzbox, die ja nicht gerade ein Nischenprodukt ist, finde ich eine derartige Funktion nicht. Kindersicherung, ja, kein Problem. Aber die Aufrufe der gesperrten Seiten habe ich nirgendwo gefunden.

  • Zwar ist es bei einigen Routern mit etwas Wissen und einigen zusätzlichen Einstellungen möglich, die Internetaktivitäten aufzuzeichnen, für die Auswertung sind jedoch gesonderte Programme notwendig.

Hier wird vermieden zu erklären, dass das keine Protokolle sind. Die Daten werden nicht auf dem Router gespeichert, sondern auf einem separaten Rechner. Dieser Paketmitschnitt muss von mir aktiviert werden und läuft nur so lange, wie mein Browser läuft. Um hier eine lückenlose "Dokumentation" des Netzwerkverkehrs zu haben, muss mein Rechner also dauerhaft laufen und es werden Tonnen an Daten mitgeschnitten, die ich dann auswerten muss. Und auch dann sehe ich nur die aufgerufenen Server, aber nicht die aufgerufenen Seiten.

  • Haben Sie keine entsprechenden Einstellungen vorgenommen, überwacht ihr Router Ihr Surfverhalten nicht.

Was ist mein Surfverhalten? Bei welchem Heimrouter kann ich "entsprechende Einstellungen" vornehmen, sodass mein Surfverhalten gespeichert wird?

  • Unabhängig davon wird Ihr Internetverlauf laut Gesetz für 6 Monate beim Provider gespeichert. Dadurch soll sichergestellt sein, dass kriminelle Aktivitäten im Internet verfolgt werden können.

Das ist der Stand von 2007 bis 2015. Bei einem Artikel von 2021 ist das schon bemerkenswert. 2015 gab es ein neues Gesetz, nachdem bestimmte Daten 10, andere Daten 4 Wochen gespeichert werden mussten. Dieses Gesetz ist jedoch ausgesetzt, bis eine Entscheidung des EuGH vorliegt. Das ist bis heute nicht der Fall.

  • Die Daten sind eher für Ermittlungsbehörden relevant. Kommt es zu einer Anzeige, lässt sich so beispielsweise eindeutig nachweisen, mit welchem PC Sie wann auf welcher Seite waren.

Das ist Unfug. Es wäre allenfalls erkenntlich, welche Server von meinem Anschluss aus zu welcher Zeit kontaktiert wurde. Welches Endgerät dazu genutzt wurde, kann den Logs nicht herausgelesen werden.

Der Artikel ist also von vorn bis hinten Unfug.

Trotzdem geistern diese Dinge durch das Netz.

Das macht sie nicht richtiger.

Da frage ich mich immer, ob die Autoren solcher Artikel irgendeiner Paranoia oder veralteten/schlicht falschen informationen aufgesessen sind oder ob diese Dinge richtig sind

Diese Autoren sind nicht in der Lage, vernünftig zu recherchieren. Sie schreiben irgendwo falschen Mist ab, ohne sich die Mühe zu machen, das Gelesene und Abgeschriebene mal zu verifizieren.

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Otaku19995  17.12.2021, 12:58
@franzhartwig

Ich bedanke mich für das Auseinandersetzen, das klingt weitgehend einleuchtend.

Es lässt sich also festhalten, das Internetprovider nicht speichern, was gesucht wurde und welche Seiten aufgerufen wurden und dies rechtlich auch gar nicht dürfen, sondern derzeit lediglich IPs und abrechnungsrelevante informationen über bestimmte Fristen archivieren dürfen/müssen?

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franzhartwig  17.12.2021, 13:05
@Otaku19995
Es lässt sich also festhalten, das Internetprovider nicht speichern, was gesucht wurde

Das ist schon technisch nicht möglich, weil Du mit der Suchmaschine genau so wie mit den meisten anderen Servern verschlüsselt kommunizierst. Stichwort HTTPS. Der Provider könnte nur sehen, mit welcher Suchmaschine Du kommunizierst.

und welche Seiten aufgerufen wurden

Auch das ist technisch nicht möglich. Es ist nur der Server ersichtlich, https.//www.gutefrage.net vs. https://www.gutefrage.net/frage/kann-man-anhand-der-ip-adresse-den-internetverlauf-sehen

und dies rechtlich auch gar nicht dürfen, sondern derzeit lediglich IPs und abrechnungsrelevante informationen über bestimmte Fristen archivieren dürfen/müssen?

So ist es. Die Frist ist derzeit 7 Tage.

Die neue Regierung will da auch nicht großartig dran schrauben. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand (es gibt noch keinen Gesetzentwurf) soll es einen "Quick Freeze" geben. Die Ermittlungsbehörden können von einem Provider verlangen, dass bestimmte Daten zu einem bestimmten Kunden nach sieben Tagen nicht gelöscht werden dürfen. Auf einen konkreten Anlass hin soll so die Speicherfrist für spezielle Daten verlängert werden, damit die Ermittlungsbehörden z. B. auch die nötigen richterlichen Beschlüsse organisieren können. Eine anlasslose Speicherung, wie sie u. a. 2007 beschlossen wurde, wird es nicht geben. So etwas kann es auch nicht geben, weil das verfassungswidrig ist. Das ist ja auch der Grund, warum das Gesetz ausgesetzt wurde.

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Nur der Internetanbieter kann sehen, welche Website du besucht hast. Aber der kann nicht sehen was du darauf gemacht hast genau so wie: er kann sehen das du etwas gegoogelt hast, aber nicht, was! Er kann nur suchen ob du was gegoogelt hast aber nicht was und so ist es auch bei den besuchten Webseiten

Nein, außer Dein Router speichert ein entsprechendes Protokoll. Alleine anhand der IP-Adresse aber nicht.


NoHumanBeing  28.01.2021, 17:22

Nachdem heutzutage nahezu überall Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per TLS zum Einsatz kommt, kann der Router höchstens noch sehen, mit welchen Hosts man kommuniziert, aber nicht mehr, welche Inhalte man abruft.

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ohwehohach  28.01.2021, 19:50
@NoHumanBeing

Ja, und? Dennoch kann zumindest protokolliert werden, mit welchen Hosts du gesprochen hast. Musst mir die Technik nicht erklären, habe ein abgeschlossenes Informatik Diplomstudium 😉

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benutzer63 
Beitragsersteller
 28.01.2021, 17:21

Macht das jeder Router? Und löscht sich das automatisch?

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deien eltern im router eventuell aber jemand externes nicht