Kann man als Schüler nebenbei als "Freier Journalist" arbeiten?
Würde das dann als Freizeitaktivität gelten, weil man nicht bezahlt wird oder greift dort weiterhin das Jugendarbeitsschutzgesetz?
PS: Und wie würdet ihr das anstellen? Soll ich einfach bei den lokalen Presseorganen (Recklinghäuser Zeitung, WAZ, Radio Vest) nachfragen?
3 Antworten
Ich vermute mal, Du zielst u.a. auf die Sonntags-/Feiertagsregelung ab. Dier ist meiner Meinung nicht betroffen, egal, ob bezahlt wird oder nicht. Allerdings: Wen sollte es interessieren? Und Du wirst ja nicht klagen.
Und wie würdet ihr das anstellen?
Das ist schon schwieriger. Das "Angebot" ist größer als die Nachfrage. Aber fragen kostet nichts.
Und nein: Ich würde nicht ohne Bezahlung arbeiten. Die Chancen sind aber gering. Du bräuchtest z.B. einen Journalistenausweis, der kostet Geld. Und angemeldet müsstest Du auch sein. Nicht so einfach. Aber wer Journalist werden will ... Viel Erfolg.
Brauchen tut man den nie. Da hast Du Recht. Aber vernünftig arbeiten kann man ohne den nicht so toll. Und dass man ihn nicht bekommt, stimmt natürlich nicht.
Doch, es stimmt.
Einen richtigen Ausweis von den großen Verbänden bekommst du nur, wenn du nachweisen kannst, dass du deinen Lebensunterhalt durch journalistische Arbeit bestreitest.
Das dürfte dir als Schüler kaum gelingen. Fake-Ausweise, die sich jeder überall kaufen kann, werden eh seltenst anerkannt.
" ...hauptberuflich oder regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind."
Kenne ich.
Du musst aber weiterlesen. Da kommt dann irgendwann der Satz mit dem Lebensunterhalt.
Was willst du mir hier erzählen? Ich war vermutlich schon im dem Geschäft, als du noch ein Glitzern in den Aufen deiner Eltern warst...
Da kommt dann irgendwann der Satz mit dem Lebensunterhalt.
Nein, der kommt da nicht.
Ich war vermutlich schon im dem Geschäft, als du noch ein Glitzern in den Aufen deiner Eltern warst...
Und auch das ist vermutlich falsch.
Unabhängig davon solltest Du Dich besser informieren. Schon darüber, dass es unterschiedliche Journalistenverbände gibt und diese unterschiedliche (wenn auch ähnliche) Richtlinien haben.
Aber in dieser Richtlinie das Einkommen betreffend sind sie alle gleich. Wetten?
Ich rede hier nicht von diesen selbst ernannten Verbänden, die sowieso von niemandem außer sich selber ernst genommen werden.
Da du es ja selbst nicht findest - steht ja auch im 2. Absatz, so weit kann man ja nicht lesen:
Hauptberuflich tätig ist, wer mit seiner journalistischen Tätigkeit den überwiegenden Teil seines Lebensunterhaltes bestreitet.
Q.: https://www.djv.de/startseite/profil/mitglied-werden/aufnahmerichtlinien
Die Aufnahmerichtlinien sind für alle richtigen Journalisten-Verbände gleich.
Ok, dann ist zum Beispiel der bdfj kein "richtiger" Journalistenverband
Na ja, einen Verband, zu dessen größten Sorgen die Pressekonditionen gehören, würde ich nicht als übermäßig seriös betrachten.
Als "freier Journalist" wirst Du schon bezahlt. Du bist nur nicht bei dem Presseorgan fest angestellt.
Ich strebe ja aber an, möglichst keine Bezahlung zu erhalten. Eben damit die Mitarbeit als Freizeitaktivität gilt und nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt.
Unter welchen Regelungen das abläuft, solltest du schon dem Arbeitgeber überlassen. ;)
Wie alt bist du?
Unter 18 ist es oft schwierig, einen Platz zu bekommen, unter 16 quasi unmöglich.
Versuch es einfach. Zu meiner Zeit machten das viele.
Man braucht als freier Mitarbeiter keinen Journalistenausweis. Man bekäme auch gar keinen.