Kann man als Politiker auch beim Rettungsdienst arbeiten?

7 Antworten

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Unser Bürgermeister ist im RD, jedoch für die Dauer seines Mandates freigestellt.

Ähnlich dürfte sich das auch bei anderen Politikern verhalten, besonders wenn wir in der Politik uns nach oben bewegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr
Von Experte notting bestätigt

Selbstverständlich. Politiker sind auch nur ganz normale Menschen.

Unterscheiden musst Du ehrenamtliche Politiker und berufliche Politiker.
Die meisten Politiker in Deutschland sind ehrenamtliche Politiker beispielsweise in den Stadt- und Gemeinderäten, den Kreistagen und manchmal auch in den Landtagen. Die haben alle einen "ganz normalen" Beruf, dem sie nachgehen bzw. mit dem sie ihren Lebensunterhalt verdienen. Da ist dann so ziemlich alles vertreten... wenn ich beispielsweise mal an unseren Gemeinderat denke - da gibt es eine/n Gärtner, Geschäftsführer, Bankkaufmann, Hausfrau, Verkäuferin, Speditionskaufmann, Industriekaufmann, Journalist, Rentner, Kfz-Meister, Verwaltungsmitarbeiterin, Speditionskaufmann, IT-Fachmann, ... Genauso denkbar wäre aber auch ein Notfallsanitäter oder Rettungsassistent.

Berufspolitiker, beispielsweise auf Landes- und Bundesebene, aber auch beispielsweise hauptamtliche Bürgermeister/innen in größeren Städten, haben auch alle mal einen "normalen" Beruf erlernt. Dieser ruht dann aber für die Zeit des politischen Mandats, weil die Politik in diesen Funktionen dermaßen viel Zeit kostet, dass dies nicht mehr ehrenamtlich und nebenberuflich ausgeübt werden kann. Auch hier ist theoretisch jeder erdenkliche Beruf möglich. Tatsächlich zeigt es sich aber, dass Berufspolitiker häufig ein akademisches Studium in einem "passenden" Bereich wie Wirtschaft, Jura oder Medizin absolviert haben. Handwerker oder auch Mitarbeiter im Rettungsdienst sind da eher selten zu finden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Politiker ist nicht gleich Politiker. Kommunalpolitiker und meines Wissens auch Landespolitiker, dürfen theoretisch nebenbei auch noch einem Beruf nachgehen. Bestimmten Bundespolitikern, unter anderem dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und den Bundesministern (müsste ich jetzt nocheinmal genau nachlesen), ist es hingegen nach der Verfassung, dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht gestattet, einen Beruf oder ein Gewerke auszuüben. Sie dürfen es demnach aus verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht und das wäre auch wohl kaum mit den Anforderungen an ihren Personenschutz zu vereinbaren. Grundvoraussetzung für Alle, wäre natürlich eine dementsprechende, abgeschlossene Ausbildung im Rettungsdienst, welche sie hierzu befähigt und zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen, allermeist sind das mindestens 30 Stunden Fortbildung im Jahr. Wer die Fortbildung nicht hat, der behält zwar nach wie vor seine rettungsdienstliche Qualifikation und darf sich entsprechend bezeichnen, er darf allerdings nicht mehr aktiv den Beruf ausüben, zumindest solange nicht, bis er die Fortbildungsstunden nachgeholt hat. Manche Landesgesetze für den Rettungsdienst, unter anderem in Baden- Württemberg, setzen zudem einen "regelmäßigen Einsatz" von ehrenamtlichen Mitarbeitern voraus, damit diese eingesetzt werden dürfen. Es wäre also nicht zulässig, in großen Zeitabständen immer mal wieder einen Dienst zu versehen sondern das müsste dann schon in einer bestimmten Regelmäßigkeit erfolgen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Theoretisch natürlich, der Politiker muss eben die entsprechende Ausbildung mitbringen. Kommunalpolitiker gibt es auch im Rettungsdienst. Das ein Minister z.B. die Zeit dafür hat bezweifle ich, aber theoretisch geht das.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Selbstverständlich. Voraussetzt ist natürlich die entsprechende Ausbildung für den Rettungsdienst.