Kann man als Kommunalbeamter (Verwaltung) auch zu einem LAND oder zum BUND wechseln

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Ja natürlich kannst Du grundsätzlich wechseln, durch Versetzung oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und gleichzeitige Neuernennung.

Inzwischen hat jedes Bundesland sowie der Bund jeder für sich ein eigenes Laufbahn- und Besoldungsrecht, daher muss man jeweils im einzelnen Fall schauen oder sich informieren. Am einfachsten dürfte es noch sein, wenn man als Kommunalbeamter/in zum jeweiligen Bundesland wechselt - dann gilt das Laufbahn- und Besoldungsrecht ja weiter.

Alles Gute, Martin

wenn du verbeamtet bist (nicht jeder der in der kommunalen verwaltung arbeitet ist auch verbeamtet! die meisten sind angestellt) gehe ich davon aus, dass du in einer stadt arbeitest und nicht landesangestellter bist. d.h. dein arbeitgeber ist eine stadt oder landkreis z.b.. wechseln geht nur über den wechsel des arbeitgebers, z.b. landes- oder bundesverwaltung.

die bisher erworbenen zeiten eines angestellten oder beamten im öffentlichen dienst nimmst du mit.

und wechseln geht nicht so einfach, wenn - dann musst du dich auf eine ausgeschriebene stelle bewerben.

Ja , wenn die Planstelle frei ist und Du genommen wirst.