Kann man als Bürger die Polizei verklagen, wenn sie einem die Rechte aus dem BGB verletzt?

Halbrecht  11.08.2024, 21:00

Welche Rechte ?

quadratbieger 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 21:01

Rechte als Besitzer.

danikraus  11.08.2024, 21:01

Was ist denn passiert?

quadratbieger 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 21:02

Dank meinen zurückhaltenden Verhalten nichts. Ich frage nur ganz unabhängig

4 Antworten

Du magst laut BGB Besitzer oder Eigentümer einer Sache sein und musst dennoch in Kauf nehmen, dass die Polizei bei entsprechender Sachlage Deine Sachen als Beweismittel sicherstellt oder beschlagnahmt. Da sticht die StPO das BGB, wobei eine Beschlagnahme nicht dein Recht auf Eigentum beeinträchtigt, sondern die Verfügbarkeit.

Man kann auch gegen die Polizei vorgehen, sofern begründet.

Einzelfallabhängig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Von Experte PolNRW93 bestätigt

Das BGB regelt die Rechte der Bürger untereinander, nicht im Verhältnis Bürger zu Staat.

Ja, aber nicht die Polizei als Behörde, sondern den einzelnen Polizisten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiere Jura