Kann man als Bürger die Polizei verklagen, wenn sie einem die Rechte aus dem BGB verletzt?
Welche Rechte ?
Rechte als Besitzer.
Was ist denn passiert?
Dank meinen zurückhaltenden Verhalten nichts. Ich frage nur ganz unabhängig
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Du magst laut BGB Besitzer oder Eigentümer einer Sache sein und musst dennoch in Kauf nehmen, dass die Polizei bei entsprechender Sachlage Deine Sachen als Beweismittel sicherstellt oder beschlagnahmt. Da sticht die StPO das BGB, wobei eine Beschlagnahme nicht dein Recht auf Eigentum beeinträchtigt, sondern die Verfügbarkeit.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesetz, Rechtslage & Gesetze, Recht
Man kann auch gegen die Polizei vorgehen, sofern begründet.
Einzelfallabhängig.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
PolNRW93
bestätigt
Von
Experte
Das BGB regelt die Rechte der Bürger untereinander, nicht im Verhältnis Bürger zu Staat.
Ja, aber nicht die Polizei als Behörde, sondern den einzelnen Polizisten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiere Jura