Kann jemand mit meinem Namen die Polizei zu einer anderen Wohnung schicken?

5 Antworten

Mhhh. Wenn Dein "Freund" wirklich einen Anwalt hat, so wird der doch Akteneinsicht beantragt haben. Und in dieser Akte steht, wer Deinen "Freund" verpfiffen hat.

Und wenn du es nicht warst, steht doch da der Name des Denunzianten.

Wo er deine Unterschrift herhat musst du ihn fragen.

Was denn für eine Unterschrift? Eine Unterschrift deinerseits wird häufig nur bei der Anzeigenaufnahme in Protokollform, Niederschriften, Durchsuchungsprotokollen, Strafanträgen und ähnlichen Dingen benötigt. Wenn du (nur mal angenommen) bei deiner örtlichen Polizei angerufen und mitgeteilt hast, dass dein Ex-Freund dealt, wüsste ich nicht, wo dort eine Unterschrift genommen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lollolollol56 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 10:48

Also heisst das dass auch jmd anders das gewesen sein könnte?

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Kator  25.02.2021, 10:51
@Lollolollol56

Gut möglich. Oder er stand schon länger im Mittelpunkt einer Ermittlung. Ich weiß nun auch nicht in welchem Ausmaß dein Ex-Freund dealt. Möglichkeiten gibt es da viele.

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Lollolollol56 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 10:58
@Kator

Gut aber wie kann es dann sein das mein ex freund vor meinen augen seinen Anwalt anruft und der dann behauptet das ich da irgendwo eine Unterschrift gelassen habe ich mein ich weiss nicht mal wofür genau

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Kator  25.02.2021, 11:01
@Lollolollol56

Eventuell ist er selbst davon überzeugt, dass du ihn angezeigt hast. Wenn du aber weißt, dass du nichts unterschrieben hast, würde ich das als dummes Gequatsche abtun. Eventuell wollte er dich damit nur einschüchtern. So genau kann ich dir das aber auch nicht sagen. Ich kenne weder den Sachverhalt, dich oder deinen Ex-Freund genau. Kann hier also nur sehr allgemeine Angaben machen ^^

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Lollolollol56 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 11:07

Mein Problem ist nicht das mir sowas einfach nur unterstellt wird sondern das darauf Drohungen folgen und ich allerdings selber nicht ganz unschuldig bin ich bin minderjährig er nicht ich habe ihm ebenfalls gedroht und auch konsumiert es wurden beleidigungen ausgesprochen und ich wurde angespuckt einfach totaler Kindergarten leider weiss ich nicht wie ich damit umgehen soll

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Kator  25.02.2021, 11:19
@Lollolollol56

Generell sei gesagt, dass du dich nicht selbst belasten musst (Für den Fall, dass du zu diesem Sachverhalt nochmal vorgeladen wirst). Wenn er natürlich denkt, dass du dafür verantwortlich bist, dass die Kollegen bei ihm in der Wohnung standen, ist es nicht abwegig, dass er sich eventuell "rächen" möchte. Ist an seiner Stelle aber eine SEHR schlechte Idee. Du sagtest, du bist Minderjährig? Also unter 18 Jahre alt? Wenn dein Ex-Freund dir nun also als über 21 Jähriger Drogen gegeben / verkauft hat, hat er damit nicht nur ein Vergehen, sondern ein Verbrechenstatbestand verwirklicht. Die Abgabe von Betäubungsmitteln als über 21 Jähriger an unter 18 Jährige wird gemäß BtMG mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr bestraft. Wäre also mehr als dumm, wenn er versuchen würde dich damit anzuschwärzen.

Ich betone an dieser Stelle aber nochmal, dass ich die genauen Umstände nicht kenne und nicht dazu befugt bin eine rechtliche Beratung durchzuführen. Das darf letztendlich nur dein Anwalt.

Am besten den Kontakt zu dieser Person, soweit es dir möglich ist, abbrechen.

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Kator  25.02.2021, 11:24
@Lollolollol56

Wie gesagt: am besten den Kontakt abbrechen und sich auf keinen Mist seinerseits einlassen. Sich die Zukunft mit so etwas zu versauen muss nicht sein.

Ich wünsche alles Gute.

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Ist doch total egal - wenn er gedealt hat und dabei erwischt wurde, dann hat er eine Straftat begangen. Eine Straftat zu melden ist nichts verbotenes, von daher kann dir niemand was anhängen.

Warum solltest du eine Aussage vor einen Anwalt machen. Mehr als lächerlich.