Kann jeder einfach mal soeben ein Grundstück in De kaufen und darauf ein Haus bauen?
7 Antworten
Nicht jeder kann einfach ein Grundstück kaufen und bauen. Das Grundstück muss dafür freigegeben sein, und man braucht eine Genehmigung von der Stadt oder Gemeinde. Außerdem gibt es Regeln, wie das Haus aussehen darf, und es kostet viel Geld.
Nein, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: z.B. mind.20% Eigenkapital, ausgewiesenes Bauland, Kreditwürdigkeit, Gemeinde entscheidet über Zuzug des Interessenten.
Im Prinzip ja, aber Bebauungspläne regeln bis ins Detail, wie das Haus aussehen darf
Nicht grundsätzlich, nur Firsthöhe und evtl. Firstrichtung, manchmal noch Volumina und Heizungsart.
Muss man abklären, wie die Vorschriften vor Ort aussehen. Es gibt auch Baugebiete, in denen Hausfarbe und Gartenbepfanzugn geregelt sind
...oder auf den Grundstücken sind z.B. Steingärten verboten, nur in Ausnahmen darf man bis auf die Grundstücksgrenze bauen (Reihenmittelhaus). Ohne Baugenehmigung darf überhaupt nicht gebaut werden. Hochbauamt entscheidet über Bauantrag.
Nein, dazu brauchst Du eine Baugenehmigung und die bekommst Du nur für Grundstücke, zu denen ein Baurecht gehört, die also als Bauland geplant sind. Nennt man auch "Baugrundstücke". Anderswo kannst Du nur in Ausnahmefällen bauen.
Die einfachste Möglichkeit, ein Haus zu bauen, ist, ein altes bestehendes Haus zu kaufen, dieses abzureissen und in gleicher Grösse dann neu zu bauen. Das geht normalerweise (das ist auch gar nicht absurd, denn eine altes Haus ist normalerweise ziemlich wertlos, der ganze Wert steckt im Grundstück mit Baurecht).
[Achtung: in manchen Fällen muss man vom alten Haus die Aussenmauern stehen lassen, weil ansonsten das Baurecht auch verfallen kann! Das betrifft sehr alte Häuser.]
Kaufen schon aber mit dem bauen musst du dich an die jeweiligen Bauvorschriften halten. Nicht alles ist überall erlaubt. Da muss man sich vorher informieren was geht bevor man ein Grundstück kauft.
da ist einiges fasch. 20% Eigenkapital gibt´s in Deutschland nicht und Gemeinde entscheidet nicht über Aufenthaltsrecht