Darf man von der Hauptspur in die einengende Spur wechseln (überholen) um sich dann am Ende beim Reißverschlussverfahren wieder klever einzufädeln?

3 Antworten

Grundsätzlich hat man beim Abbiegen freie Fahrstreifenwahl, wenn es nicht dieselbe Anzahl an Fahrstreifen auf beiden Straßen gibt. Sieht ja auf der Zeichnung so aus, als hätte die Straße, aus der die Autos kommen, nur einen Fahrstreifen für die Richtung.

Von hinten zu überholen und sich wieder reinzudrängeln, ist ein absolutes No-Go. Das hat auch nichts mit dem Reißverschlussverfahren zu tun, da ja die abbiegenden Autos bereits eingeordnet sind. Der Reißverschluss ist quasi schon geschlossen.

Rechtlich ist es aber vollkommen in Ordnung, wenn man beide Fahrstreifen benutzt, um den Stau besser zu verteilen. Vor allem, wenn es sehr langsam voran geht, ergibt das Sinn. Wenn die Markierungen aber so vorhanden sind, wie eingezeichnet, dann ist das so wahrscheinlich nicht vorgesehen.

Man darf natürlich keine durchgezogene Linie überfahren. Das rote Auto dürfte also auf den linken Fahrstreifen wechseln, nachdem es noch etwas weiter vorgefahren ist (etwa auf deiner Höhe).

Hinzu kommt allerdings auch, dass man im Kreuzungsbereich nicht warten darf, wenn der Stau vorhersehbar war. Wenn es sowieso sehr langsam voran geht, muss man also im Zweifel (auf Höhe von "Ich") anhalten und warten, bis der gesamte Kreuzungsbereich frei ist. Sonst haben die Autos, die von unten kommen, keine Chance.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Das macht nur wer unbedingt als asoziales, egoistisches A****loch outen will.

klar darf man, ist halt asozial, solche typen gibt es zur genüge, kann man, muss man aber nicht, drüber aufregen sollte man sich nicht