Kann ich wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden, wenn ich das vom Verkauf der Abizeitung übrige Geld behalte?
Hallo, es geht also um Folgendes: Unser Jahrgang hat die Abizeitung verkauft, und wir haben sogar Gewinn gemacht (mehrere hundert €). Die ganzen Rechnungen sind also beglichen. Alles ist über mich als Privatperson gelaufen, die Schule sollte sich also nicht einmischen. Die Frage ist die: Kann ich das übrige Geld unter meinem Team verteilen oder lieber spenden? Bis auf die Sponsorenbeiträge habe ich das Geld in Bar. Oder könnte ich da Probleme mit dem Finanzamt bekommen?
2 Antworten
Spenden wird nicht reichen.
@Mungukun
Was würdest Du von einem Grillfest halten? Die Gesellschafter könnten den Überschuss einfach aufessen. Das würde doch als Betriebsausgabe gewertet, oder?
Gruß
Wo fangen wir denn da an: Mit dem Zusammenschluss zur Abi Zeitung habt ihr alle eine GbR gegründet.
Für diese muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermittelt werden.
Nach Ablauf des Jahres müsst ihr eine Feststellungserklärung abgeben. Dort wird dann der Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt und anschließend auf alle Gesellschafter verteilt und dieser Anteil muss dann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter individuell versteuert werden.
Sofern alles ordnungsgemäß versteuert worden ist, kannst du dann den verbleibenden Betrag unter euch aufteilen.
Dann warte einmal, wenn die Sponsoren ihr Sponsoring als Betriebsausgabe ansetzen und die Betriebsprüfung das sieht.
Was bei einem eine steuermindernde Ausgabe ist (in dem Fall den Sponsoren) ist bei dem anderen eben eine steuerpflichtige Einnahme.
Das ist keine Kunst für das Finanzamt das raus zu finden.
Die kommen bei den richtigen Steuerhinterzieher schon nicht hinterher.
Wer sagt das denn?
Da werden sie sicher nicht Schülern nachjagen
Wenn hier steuerpflichtige Einkünfte im Spiel sind, ist es relativ egal, ob du Schüler bist oder älter (sofern hier wirklich eine Steuerhinterziehung vorliegt)...
Es gibt mehr als genug Finanzämter, die Steuerhinterziehungen auf die Spur kommen, sei es durch Betriebsprüfungen oder (was ich häufig auf den Tisch habe, z.B. wegen Fremdleistungen oder Vorsteuerabzug, zuletzt sogar wegen AirBnB Einnahmen) Kontrollmitteilungen etc.
Da kann ich nur zustimmen.
Die Finanzämter sind auf Zack. Man kann sich sicherlich mit allen anlegen, aber nicht mit dem deutschen Finanzamt :D
Gruß
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich würde sagen, wegen einer Abi-Zeirung kräht da kein Hahn danach.