Kann ich verweigern einen Kassenfehlbetrag einzuzahlen?

2 Antworten

Ein Ersatzanspruch deines Arbeitgebers scheitert hier bereits daran, dass du nicht die alleinige Herrschaft ueber den Kasseninhalt hattest. Nur wenn er dir ein Verschulden an der Differenz nachweisen kann, koennte er dennoch einen Anspruch geltend machen. Da es sich aber anscheinend nicht nachvollziehen laesst, wie die Differenz ueberhaupt zustande gekommen ist, kann ihm ein solcher Beweis nicht gelingen.


Alejandro1998  09.12.2020, 14:11

Das funktioniert nicht, auch dann nicht. Wenn kein Mankogeld individualarbeitsrechtlich vereinbart wurde, kann der AG nicht das private Auffüllen verlangen. Das ist Betriebsrisiko, so ist das. Ich Arbeit selbst im Einzelhandel Übergangsmäßig und weiß wovon ich rede

DerCaveman  09.12.2020, 14:35
@Alejandro1998

Wenn dem Arbeitnehmer ein Verschulden nachgewiesen werden kann, geht's auch ohne Mankogeld. Ganz normale Arbeitnehmerhaftung.

Nur ist der Nachweis eines Verschuldens meist gar nicht moeglich. Dafuer gibt es dann die Regelung mit dem Mankogeld.

Alejandro1998  09.12.2020, 14:48
@DerCaveman

So ist es, es kommt auch darauf an, dass zumindest grobe fahrlässigkeit oder eine Vorsatzhandlung nachgewiesen werden muss. Und das muss man auch erstmal schaffen. Die Haftung des Arbeitnehmers ist im Normalfall bei vereinbarten mankogeld auf dieses begrenzt. Bei leichter fahrlässigkeit wird der Arbeitnehmer n. H. M nicht in den haftungsbereich fallen

Cokedose  09.12.2020, 12:34

Genau so siehts aus.

Ich würde mit der Kollegin das Gespräch suchen, bevor ich etwas verweigere. Kann ja auch ein Missverständnis gewesen sein.


0emilia0 
Beitragsersteller
 08.12.2020, 23:32

Das Problem ist man kann es jetzt noch schlecht nachvollziehen, da die Kasse an sich wieder auf 250€ runtergerechnet ist und die Einnahmen in einem Safepack verpackt und im Tresor liegen wo kein Mensch mehr ran kommt

GerdausBerlin  09.12.2020, 01:57
@0emilia0

Nicht du musst deine Unschuld beweisen, dein Beschuldiger muss deine Schuld beweisen - notfalls eben mit Hilfe des Safepacks!

Alejandro1998  09.12.2020, 14:12
@GerdausBerlin

Hier muss überhaupt nichts bewiesen werden. Das ist bei Fehlen einer mankoklausel allgemeinea Unternehmerrisiko