Kann ich verweigern einen Kassenfehlbetrag einzuzahlen?
Hallo, erst gestern hatte ich Spätschicht bis 20 Uhr. Da ich noch Minderjährig bin, muss ich um 20 Uhr aus dem Laden sein d.h. meine Kollegin rechnet meine Kasse ab ohne mich.
Nun kriege ich heute die Nachricht, dass ich angeblich 40€ im Minus wäre.
Da eine Mitarbeiterin bei mir an der Kasse einen 20€ Gutschein eingelöst hatte, gehe ich davon aus, dass meine Kollegin vielleicht oder wahrscheinlich dummer Weise die 20€ minus statt plus abgerechnet hat, dann würden wir auf die 40€ kommen.
Kann ich verweigern einzuzahlen da ich A. Nicht anwesend war B. Es auch ein Fehler meiner Kollegin sein könnte (Sie hatte schon paar mal Fehler gemacht (Zahlendreher etc.)?
2 Antworten
Ein Ersatzanspruch deines Arbeitgebers scheitert hier bereits daran, dass du nicht die alleinige Herrschaft ueber den Kasseninhalt hattest. Nur wenn er dir ein Verschulden an der Differenz nachweisen kann, koennte er dennoch einen Anspruch geltend machen. Da es sich aber anscheinend nicht nachvollziehen laesst, wie die Differenz ueberhaupt zustande gekommen ist, kann ihm ein solcher Beweis nicht gelingen.
Wenn dem Arbeitnehmer ein Verschulden nachgewiesen werden kann, geht's auch ohne Mankogeld. Ganz normale Arbeitnehmerhaftung.
Nur ist der Nachweis eines Verschuldens meist gar nicht moeglich. Dafuer gibt es dann die Regelung mit dem Mankogeld.
So ist es, es kommt auch darauf an, dass zumindest grobe fahrlässigkeit oder eine Vorsatzhandlung nachgewiesen werden muss. Und das muss man auch erstmal schaffen. Die Haftung des Arbeitnehmers ist im Normalfall bei vereinbarten mankogeld auf dieses begrenzt. Bei leichter fahrlässigkeit wird der Arbeitnehmer n. H. M nicht in den haftungsbereich fallen
Ich würde mit der Kollegin das Gespräch suchen, bevor ich etwas verweigere. Kann ja auch ein Missverständnis gewesen sein.
Das Problem ist man kann es jetzt noch schlecht nachvollziehen, da die Kasse an sich wieder auf 250€ runtergerechnet ist und die Einnahmen in einem Safepack verpackt und im Tresor liegen wo kein Mensch mehr ran kommt
Nicht du musst deine Unschuld beweisen, dein Beschuldiger muss deine Schuld beweisen - notfalls eben mit Hilfe des Safepacks!
Hier muss überhaupt nichts bewiesen werden. Das ist bei Fehlen einer mankoklausel allgemeinea Unternehmerrisiko
Das funktioniert nicht, auch dann nicht. Wenn kein Mankogeld individualarbeitsrechtlich vereinbart wurde, kann der AG nicht das private Auffüllen verlangen. Das ist Betriebsrisiko, so ist das. Ich Arbeit selbst im Einzelhandel Übergangsmäßig und weiß wovon ich rede