Kann ich rechtlich zu meiner Stiefmutter ziehen?

5 Antworten

Am besten du besprichst das einmal mit deiner Stiefmutter und ihr geht gemeinsam zum Jugendamt.

Als 16 jährige hast du durchaus ein Mitspracherecht.

Schwierig ist natürlich, dass deine Stiefmutter nicht mit deinem Vater verheiratet ist / war und von daher lediglich ein Pflegeverhältnis in Frage kommt

Das ganze ist nicht ausgeschlossen, und gerade bei einem 16 jährigen Mädchen das sagt es möchte aufgrund der psychischen Übergriffe seines Vaters nicht bei ihm wohnen, könnte ich mir Erfolg vorstellen.

Ich drück dir echt die Daumen.

Und jetzt habe ich halt die Frage ob ich bei ihr wohnen kann, ich habe auch überlegt irgendwie mit meiner Klassenlehrerin zu reden ob sie mir da helfen kann oder ob ich beim Jugendamt anrufe, dass bei mir halt so eine Situation ist. 

Je nachdem wie es bei euch aussieht, haben deine leiblichen Eltern gemeinsames Sorgerecht (was auch möglich ist, obwohl dein Eltern seit Jahren getrennt leben) oder dein Vater hat alleiniges Sorgerecht. Wenn beide noch das Sorgerecht haben, müssen auch beide Eltern zustimmen. Hat dein Vater alleiniges Sorgerecht, muss er zustimmen.

Sicherlich kannst du beim Jugendamt anrufen, aber die werden deinen Eltern bzw. deinen Vater nicht einfach so das Sorgerecht etc. entziehen. Die elterliche Sorge ist das höchste Gut und Recht der Eltern, da muss schon einiges passieren, dass das Gericht hier eingreift.

Da solltet ihr euch lieber zu dritt hinsetzen und gemeinsam eine Lösung für dich finden. Hier könnte z.B. auch eine Erziehungsberatungsstelle vermitteln und unterstützen.


MaMaStef  07.09.2024, 11:17

Es geht auch nicht darum, das Sorgerecht zu entziehen, sondern eine amtliche Behörde an der Seite zu haben, die für das minderjährige Kind ein Mandat übernimmt und sein Wohl voran stellt (die Eltern machen das in solchen Situationen sehr oft nämlich nicht mehr wirklich)

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lia2008476 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 11:09

Also ich weiß nicht genau wie das ist aber meine leibliche Mutter hat eingeschränkte Rechte.

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Linuel  06.09.2024, 11:10
@lia2008476

Dann müssten wahrscheinlich sogar beide Eltern zustimmen.

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nein das kannst du nicht. du lebst da wo dein vater das festlegt und es ist korrekt, du hast da bis 18 kein mitspracherecht.

die exfrau deines vaters ist nicht deine mutter, sie war nie deine mutter und wird auch nie deine mutter sein. sie hat keinerlei rechte und somit ist dein vater am zug. ihr werdet ausziehen und bis du 18 bist, tust du was dein vater dir sagt.

daran ändert keine klassenlehrerin was und auch sonst niemand


StefanKlKu  06.09.2024, 15:07
nein das kannst du nicht. du lebst da wo dein vater das festlegt und es ist korrekt, du hast da bis 18 kein mitspracherecht.

Falsch !! Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil.

Natürlich ist die Stiefmutter nicht die Mutter, hat aber einen wesentlichen Teil in der Erziehung der jungen Dame gespielt. Daher gibt es eine zu berücksichtigende emotionale Bindung.

Es gab auch schon erfolgreich eigeforderte Umgangsrechte von Stiefeltern

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fallenstelle320  07.09.2024, 10:13
@StefanKlKu

wieder falsch. entscheidungen treffen kinder ab 18. bis dahin entscheiden die eltern wo kind lebt. hier in dem fall entscheidet der allein-sorgeberechtigte vater.

die ex des vaters spielt keine rolle. sie hat keinerlei entscheidungsbefugnisse, rechte oder irgendwas zu melden. wenn papi also entscheidet wir ziehen aus, dann zieht kind mit aus und damit ist feierabend. somit bleibt deine antwort wie immer falsch

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MaMaStef  07.09.2024, 11:15
@fallenstelle320

Da sieht man, dass du schlicht überhaupt nicht vom Fach bist. Deine Küchentisch-Polemik ist nicht nur falsch, sondern auch noch gefährlich und unterdrückerisch.

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StefanKlKu  07.09.2024, 11:22
@MaMaStef

Dem kann ich nur zustimmen. Fachlich falsch, moralisch verwerflich. Wenn man von etwas keine Ahnung hat, sollte man sich einfach Mal zurückhalten

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fallenstelle320  07.09.2024, 14:19
@MaMaStef

du redest einfach nur dummes zeug und hast keine ahnung von irgendwas. also troll woanders weiter

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fallenstelle320  07.09.2024, 14:20
@StefanKlKu

wem du zustimmst ist völlig unerheblich. fachlich liegst du und dein freundchen hier richtig. es ist ersichtlich keine ahnung hast. nun troll woanders weiter. kinder treffen eigene entscheidungen ab 18. bis dahin bestimmen alleinig die eltern. noch nicht verstanden?

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MaMaStef  07.09.2024, 18:33
@fallenstelle320

Der einzige Mensch, der hier trollt, bist du. Es wäre nur höflich, dich zurückzuziehen und diesen jungen Menschen, der hier eine Frage aus einer wirklichen Not heraus stellte, nicht mit deinem Unwissen zu verunsichern. Es tut mir sehr leid für dich, mit welcher Vehemenz du deine Unwissenheit bzgl. der tatsächlichen Möglichkeiten verteidigst. Bitte informiere dich genauer über die Thematik und lass es an dieser Stelle einfach, unproduktive Kommentare und Falschinformationen zu verbreiten.

Zu deinem Vergnügen spielst du hier mit einem Menschenleben und ein solches Verhalten ist nicht nur moralisch unterste Schublade.

Danke

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Derjenige der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, sagt wo du wohnst und wo nicht. Da hat dein Vater Recht.

Das liegt entweder bei deiner Mum oder deinem Dad und nein, das Sorgerecht wird nicht abgegeben.


MaMaStef  07.09.2024, 18:35

Was dennoch nicht bedeutet, dass der junge Mensch sich dem hilflos unterwerfen muss. Es gibt Möglichkeiten, die z. B. durch das Jugendamt unterstützt werden können. Im besonderen, wenn dieser dort selbst Hilfe sucht.

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Natürlich darfst du dir beim Jugendamt Hilfe holen. Ich würde es dir sogar empfehlen. Im Idealfall nimmst du deine Stiefmutter gleich mit zum Termin.

Du magst erst 16 sein, aber du bist nicht hilflos 🫶

(Persönlich: Ich bin damals kurz vor meinem 17. Geburtstag ausgezogen - zu meinem damaligen Partner)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

lia2008476 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 11:07

Hey, also erstmal danke für deine Antwort, das hat mir echt Mut gegeben aber ich wollte dich fragen wie hast du es damals gemacht, dass du ausgezogen bist, also was haben deine Eltern dazu gesagt und so weiter

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MaMaStef  06.09.2024, 11:17
@lia2008476

Meine Erfahrung wird dir wahrscheinlich nicht helfen.

Mein sukzessiver Auszug wurde erst bemerkt, als ich mit meinen letzten zwei Beuteln meinen Schlüssel abgab. Es war hart und ohne meinen damaligen Partner und seine völlige Unterstützung wäre das nie gelungen. In gewisser Weise hat er damit mein Leben gerettet (im Sinne von mein Leben leben können).

Es hat also niemanden wirklich interessiert, obwohl die Drohung kam, dass ich auch gezwungen werden könnte, da zu bleiben. Dank der mentalen Unterstützung meines Partners war ich mutig und meinte "Das weiß ich. Es ist nur die Frage, wie sinnvoll dieser Weg für uns alle wäre. Es würde nicht schön, das verspreche ich. Also lasst ihr mich entweder jetzt gehen oder werft mich in 2 Jahren nach einer jetzt vermeidbaren Hölle raus. Was davon ist euch lieber? Ciao oder Hölle?"

Ja, ich habe gezittert. Ja es waren schwierige Zeiten, aber in diesem Moment wusste ich, dass mir selbst ein Platz in der Obdachlosenunterkunft lieber wäre, als nur eine weitere Nacht unter diesem Dach.

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lia2008476 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 13:18
@MaMaStef

Oh das tut mir aber leid, dass du sowas durchmachen musstest. Wie alt bist du jetzt wenn ich fragen darf? Und hast du noch Kontakt zu deinen Eltern?

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MaMaStef  06.09.2024, 13:34
@lia2008476

Das braucht dir nicht leid tun :) Ich bin mittlerweile mehr als fein damit und habe es in meiner Geschichte gut verbaut. Mit den richtigen Menschen und einigen Tränen wird es mit der Zeit.
Genau genommen war es mein Schritt in mein eigenes Ich - das bedaure ich also nicht. Außerdem ist das schon viele Jahre her. Wenn ich jetzt noch damit zu kämpfen hätte, wäre das furchtbar.

Wie die heutigen Familienverhältnisse aussehen, ist ein ganz eigenes Kapitel in meiner persönlichen Lebensgeschichte.

Es geht am Ende darum, was für dich das Beste ist. Und du hast das Glück, einen Menschen in deinem Leben zu haben, der dich dabei begleitet, unterstützt und stärkt. Nehmt es in die Hand und finde deine Geschichte.

Ich möchte dir Mut machen, mit Menschen zu sprechen, die dich aktiv in deinen Lebensplänen und auch Lebenssorgen unterstützen. Auch wenn es manchmal viel Kraft kostet, lohnt es sich sehr :)

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fallenstelle320  06.09.2024, 13:45
@lia2008476

den mut kannst du sinken lassen. das jugendamt kann in der sache nichts tun. die entscheidung trifft alleinig dein vater

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fallenstelle320  07.09.2024, 10:14
@MaMaStef

unfug ist nur was du hier von dir gibst. entscheidungen über das kind trifft hier der vater alleinig und das bis sie 18 ist.

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MaMaStef  07.09.2024, 11:13
@fallenstelle320

Wenn du das tatsächlich glaubst, ist es umso besser, dass du an dieser Stelle die Gelegenheit wahrnehmen könntest, dich etwas mehr mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Rein formal hat der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht alleinig die "Entscheidungsgewalt" über den Aufenthalt/Wohnort der minderjährigen Kinde/Jugendlichen. Unter zu Hilfenahme des Jugendamtes können hier unter der Prämisse des Kindeswohls ganz klar andere Wege gegangen werden. Es gibt Möglichkeiten - ich arbeite damit und kann daher mit Sicherheit sagen, dass die fragestellende Person sehr wohl ein Spektrum an Optionen hat.
Vielen Dank daher, dass du mit deinem bisherigen Nichtwissen das Thema verbreiterst und im besten Fall den Kindern und Jugendlichen Mut zur Rettung machst, weil sie lesen können, dass sie nicht hilflos ausgeliefert sind.
Kinder- und Jugendschutz ist ein sehr spannendes Thema und ein noch spannenderes Tätigkeitsfeld. Setz dich gern damit auseinander, ehe du beim nächsten Mal unqualifizierte Kommentare an einen Menschen schreibst, der sich in einer Krise befindet. Danke dir.

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