Kann ich nach meinem Studium drei Monate Pause machen, und reicht es aus, mich dafür arbeitslos zu melden?
Nach meinem Techniker-Abschluss plane ich, erstmal drei Monate Pause zu machen. Ende Juni oder Anfang Juli bin ich fertig, und ich weiß jetzt schon, dass ich dann komplett erschöpft sein werde. Direkt mit der Arbeit anzufangen, kommt für mich nicht in Frage, weil der Stress aktuell enorm ist.
In den nächsten Wochen stehen noch sieben Prüfungen und eine Projektwoche an (auf die freue ich mich aber). Zusätzlich schreiben wir in einem Zeitraum von nur acht Wochen über 18 Klausuren – das ist wirklich extrem. Danach folgen acht Wochen für das Projekt, inklusive Präsentation und Dokumentation. Anschließend habe ich drei Wochen zur Prüfungsvorbereitung, gefolgt von den drei Hauptprüfungen.
Doch damit ist es noch nicht vorbei: Direkt danach gibt es noch einen DGQ-Qualitätsfachkraft-Crashkurs mit Prüfung sowie den ADA-Schein, der ebenfalls drei Prüfungen umfasst. Erst dann habe ich den Techniker komplett abgeschlossen.
Nach diesem Marathon brauche ich einfach eine längere Auszeit. Drei Monate Urlaub oder einfach mal nichts tun – das habe ich mir verdient, bevor ich dann mit dem Arbeiten anfange.
3 Antworten
Drei Monate Urlaub oder einfach mal nichts tun – das habe ich mir verdient,
das darfst Du gerne machen, soweit Du es Dir wirtschaftlich erlauben kannst.
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nach Studiumsende nicht.
Du kannst eine Pause nach deinem Studium machen, aber um Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du aktiv nach Arbeit suchen. Wenn du nur eine Auszeit willst, ohne sofort zu arbeiten, musst du auf eigene Ersparnisse zurückgreifen.
Wenn du nach deinem Abschluss eine dreimonatige Pause machst und einen Job mit einer solchen Pause findest, könntest du Arbeitslosengeld bekommen, solange du aktiv nach Arbeit suchst. Klär das am besten vorher mit der Arbeitsagentur.
könnte ich für diese drei Monate Arbeitslosengeld erhalten ?
ALG 1 - nein. ALG 2 - ja. Sofern du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Heißt: Du musst zu Terminen beim Jobcenter, dich bewerben, zu Vorstellungsgesprächen und allem, was die sonst noch so für sinnvoll halten.
Ohne erfüllte Anwartschaftszeit ehält man nun einmal kein ALG I .....
erfüllte Anwartschaftszeit bedeutet man muss in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitlosigkeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für mindestens 12 Monate ausgeübt haben.
Ich würde an deiner Stelle einfach nochmal ein Semester an der Uni immatrikuliert bleiben dann ersparst du dir den Stress mit Arbeitsamt und Krankenkasse. Kannst dich ja dann exmatrikulieren wenn du einen Job gefunden hast.
Ab Februar beginnt die Bewerbungsphase. Wenn ich einen Job finde und den Vertrag bekomme, der eine dreimonatige Pause vorsieht, könnte ich für diese drei Monate Arbeitslosengeld erhalten ?– vorausgesetzt, alles klappt.