Kann ich Mitschülern verbieten Onlyfans Videos von mir zu teilen?

11 Antworten

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Mal wieder ein Blick in die Nutzungsbedingungen nötig (Quelle: Stuttgarter Nachrichten):

Bild zum Beitrag

"8.2.3 you may print or download one copy of a reasonable number of pages of the Wesite for your onw personal, non-commercial use and not for further reproduction, publication, or distribution."

Hier steht ganz eindeutig, "nicht zum Verteilen" (distribution), und das im Besonderen unabhängig davon, ob kommerziell oder rein privat. Zack!

Erlaubt ist es also per se nicht, wenn ich Bildchen erwerbe und sie weitergebe.

Noch weiterreichend ist der Teil mit "in einer angemessenen Anzahl" (of a reasonable number). Ich darf halt nicht einfach "alles", was ich erreichen kann, herunterladen, sondern muss mich auf eine Auswahl beschränken. Was hier "angemessen" ist, wäre aber wiederum Teil eines Rechtsstreits. Nur soweit: Einfach "alles" geht nicht, eine Auswahl muss statt gefunden haben.

Was machen?

Nun, Voraussetzung ist als Erstes, dass Du bereit bist, Dich ganz und gar zu offenbaren. Schließlich folgt eine rechtliche Auseinandersetzung, die schlimmstenfalls in eine öffentliche Gerichtssitzung mündet.

Eine weitere Voraussetzung wäre die Beweisbarkeit. Gäbe es für Verfolgungsbehörden (nicht: Dich!) Möglichkeiten, sowohl heruntergeladene Bilder als auch die Verteilungswege als auch die Kopien auf OnlyFans-benutzerfremden Geräten zuzugreifen und diese zu sichern? Die Staatsanwaltschaft müsste hier ja relativ zügig zuschlagen müssen, um Verschleierung zu vermeiden. Eine möglichst gute Übersicht, könntest Du schon erarbeiten, wo wer wie wann zu verdächtigen wäre.

Dabei solltest Du den Streitwert relativ hoch ansetzen, da erst dann das Interesse zur Verfolgung auch besteht.

Wenn physische Zugriffe nicht möglich oder nicht vorgenommen werden, wären Zeugen wichtig. Wer hat was gesehen und könnte das vor Gericht auch wiedergeben? Wollen vlt. sogar die Empfänger von Inhalten gegen die Sender aussagen? Problem: Das wirst Du vorher nicht abfragen können, sonst sind die Täter gewarnt und könnten Verschleierung betreiben (und bspw. Zeugen bedrohen).

Damit kommen wir zum nächsten

Wenn Du sagst, "ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!" (Wilhelm Busch), wäre der nächste Weg zu einer Rechtsberatung, einem Anwalt oder einer Anwältin.

Dieser wird Dich auch zum Gerichtsstandort beraten, den möchtest Du natürlich bei Dir zuhause haben – und nicht in Großbritannien!

Die erste Aktion des_der Anwalts_Anwältin wird vermutlich eine Unterlassungsaufforderung sein. Diese ist bereits im ersten Schritt mit einer Geldzahlung der Täter verbunden. Was wieviel wann klärt Deine Rechtsvertretung mit Dir. Hier wäre es hilfreich, wenn Du eine ungefähre Aufstellung des Schadens durch die nicht bezahlte Verteilung anfertigst.

Auf OnlyFans kenne ich mich nicht weiter aus. In der Regel gibt es auf solchen und auch allgemeineren Plattformen wie bspw. auch GF eine Meldefunktion, über die Benutzeraccounts mit Verstößen mitgeteilt werden können. Was OF da im einzelnen für Maßnahmen vorsieht, bitte dort nachlesen. Wenn Du Dich nicht mehr als ohnehin schon "öffentlich nackt" machen möchtest, wäre das der mildere Weg eines Einschreitens.

 - (Schule, Frauen, Männer)

SophieBln279 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 11:33

Wow. Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die vielen Informationen! Das weiß ich sehr zu schätzen!

Ist das erlaubt?

Nein, weil es ja dein Content ist, der ohne deine Zustimmung nicht weiterverkauft werden darf (Urheberrecht etc.).

Kann ich dagegen irgendwas machen?

Teoretisch ja, wenn du weißt wer dies weiterverbreitet hat. Faktisch aber nein weil es unüberprüfbar ist wer da jetzt was untereinander herumschickt. Wenn du es aber schaffen solltest, eine Person ausfindig zu machen und es vor Gericht geht, könnte das eine abschreckende Wirkung haben.

Schwierige Situation kommt drauf an ob du wirklich 18 bist wenn nicht ja dann dürftest du schon mal nicht auf diese Seite . Vom Prinzip ist es verboten Dinge weiter zu veröffentlichen aber Problem darin ist wahrscheinlich das es nicht nur zwei sind die das machen sondern vielleicht viel viel mehr


SophieBln279 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 10:28

Viel mehr wäre ja fast "gut", weil die ja bezahlen müssten.

Von dem was ich weiß, zahlen eben nur zwei und die verteilen es dann

SophieBln279 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 10:30
@Andershalt370

Ja, wenn es einmal in den entsprechenden WhatsApp Gruppen ist, verteilen es natürlich noch mehr leider, ja

Andershalt370  30.09.2024, 10:32
@SophieBln279

Wenn dir das klar ist warum tust du das dann ? Hast du es soo nötig das du dich verkaufen musst

SophieBln279 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 10:34
@Andershalt370

Hab das ganze Ausmaß zu spät gecheckt, ehrlich gesagt.

Und jetzt bin ich auch hin und her gerissen zwischen "jetzt ist auch egal" und sofort den Account löschen

Andershalt370  30.09.2024, 10:40
@SophieBln279

Naja das musst du letztlich selbst wissen. Aber denk mal nach wenn du mal eine Beziehung willst was würde dein Freund sagen wenn du dich da verkaufst denk das wird schwierig. Schnell hat man ein Stempel drauf schlechten Ruf.

SophieBln279 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 10:43
@Andershalt370

Den Ruf habe ich ja jetzt schon. Inklusive sehr unschöner Spitznamen und so.

Aber, wie gesagt, ich weiß dass es meine eigene Schuld ist

Du hast an deinen Körper ein Preisschild getaggt. Jetzt wunder dich nicht, wenn er nur noch "Ware" ist. Ich finde sowas einfach traurig und arm.

Nein ist nicht erlaubt. Nimm dir dafür n Anwalt.

In der Schulzeit hätte ich sowas NIE gemacht. es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass es rauskommt. Hoffen ist da eher utopisch.

Kannst also nur abmahnen. Dein Ruf, den wirst du nicht wiederhergestellt bekommen.