Kann ich mit 16 ausziehen, wenn ich schwanger bin?

6 Antworten

Du erhälst das Sorgerecht sowieso nicht - dein Anteil geht automatisch ans Jugendamt über (und dein Freund kann halt das alleinige dann auch beantragen). Dass es "einfach so" deine Mutter bekommt geht erstmal so nicht, das müsste ein Familiengericht aktiv anordnen und das klingt hier maximal kontraproduktiv.

Ansonsten : Nein auch wenn du schwanger bist, hat deine Mutter nach wie vor das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich und entscheidet wo du wohnst und inwiefern du ausziehen darfst. Es könnte aber die Option bestehen dass du eventuell in einer Mutter Kind Einrichtung unterkommst - aber da sind die Plätze begrenzt für Notfälle...das Jugendamt kann dazu beraten

obwohl sie sie nicht mal kennt

Naja er hat eine 15jährige geschwängert. Das sagt schon Alles

Ganz klares Nein. Deine Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich und darf daher über deinen Wohnort entscheiden, solange du minderjährig bist. Der einzige Weg das zu ändern, geht übers Jugendamt und Familiengericht.

Ich empfehle eine Schwangerenberatung. Die kennen alle Tipps und Tricks (finanzielle Unterstützung, Erstausstattung fürs Baby, Geburtsvorbereitungskurse, Jugendhilfemaßnahme, ...) und können dich anonym und niedrigschwellig beraten.

Darüber hinaus könnte ein frühzeitiger Kontakt mit dem Jugendamt Sinn machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Bei dieser Kombination läuft ohne die Zustimmung des Jugendamtes GAR NICHTS. Und das wird vor allem auf das Wohl des Kindes achten. du bist noch nicht volljährig und kannst ohne die Zustimmung deiner Mutter, auch nicht ausziehen.

Hättet ihr denn überhaupt die Möglichkeit, eine passende Wohnung zu bekommen?

Deine Mutter entscheidet für Dich und über Dein Kind bis Du 18 bist.

Von zuhause ausziehen kannst Du ohne Zustimmung Deiner Mutter bis dahin nur übers Familiengericht.

So sieht es in dem Fall, dann aber auch mit dem Sorgerecht für Dein Baby aus. Außerdem musst Du versuchen Dich Voll Geschäftsfähig erklären lassen. ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – FSJ in einer Jugendeinrichtung - (Jugendförderung)

Nein, darfst du nicht. Nur weil du Mutter bist bedeutet das nicht dass du auch volljährig bist.

Dein Freund könnte zwar das Sorgerecht bekommen, da volljährig. du aber nicht, weil eben minderjährig. Bis du 18 bist hat entweder das Jugendamt das Sorgerecht. Oder zum Beispiel auch deine Mutter.