Kann ich mich am 8.1 vom Unterricht abmelden?


05.01.2024, 21:37

Ich würde gerne einfach meiner Lehrerin schreiben und ihr das erklären sie ist da immer sehr offen und ehrlich in so dingen ist.aber ich weiß nicht genau wie ich ihr das schreiben soll? Z.b. hallo Frau xxxxx währe es eventuell möglich mich am 8.1 vom Unterricht frei zu stellen da ich gerne mit dem tracktor an die Demo fahren würde??

Kann man das so ähnlich schreiben?

Schickt mir gerne was ich ihr schreiben könnte

4 Antworten

1. Mit 15 darfst du keinen Traktor fahren.

2. Schulpflicht schlägt Recht auf Demonstration.

Anderseits, könntest du schauen, wie die Schule mit den Freitags-Schwänzern umgegangen ist und dann gleiches Recht für alle fordern. Was jedoch nur Punkt 2 betrifft.

Du kannst auch bitten, dass die ganze Klasse an der Demo Teil nimmt. Dies wäre sogar von der Schulpflicht gedeckt.


Nickybolle 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 21:59

1.ich fahre ja nicht selber.

2.das mit der ganzen Klasse funktioniert nicht

Aber trotzdem danke 🥰

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Außer wenn da irgendwas Besonderes in der Schule ist, wüsste ich keinen Grund weshalb nicht. In Deutschland hat man das Recht zu Demonstrieren und wenn die Bahn streiken darf, dann darfst du safe auch mal einen Tag nicht zur Schule kommen, um für das zu demonstrieren, woran du glaubst.


fubar1871  05.01.2024, 21:59
In Deutschland hat man das Recht zu Demonstrieren 

Und die Pflicht, in die Schule zu gehen.

Schulpflicht > Versammlungsfreiheit

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lofiiii  07.01.2024, 17:18
@fubar1871

Das Demonstrationsrecht geht so weit ich weiß über die Schulpflicht so lange es in einem vernünftigen Rahmen bleibt

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Ja kannst Du. Verweise auf folgendes:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8 
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Wenn Du Deutscher Staatsbürger bist (wovon ich ausgehe) hast Du auch dieses Recht, unabhängig von Deinem Alter.

Die Schulpflicht kann das Grundgesetz nicht einschränken!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Hallo Nickybolle,

möglicherweise wird sich das Schulrecht hier versuchen, sich gegenüber dem Recht auf Demonstration durchzusetzen.

Du kannst die Schule auf dieses Thema ansprechen, das ist wieder Dein Recht, und auch auf das Demonstrationsrecht hinweisen.

Letzenendes würde es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen - und da habe ich den folgenden Artikel gefunden: https://www.kinderrechtskonvention.info/demonstrationsrecht-oder-schulpflicht-34766/

Nach meiner Rechtsauffassung geht Recht vor Pflicht, denn die Pflicht verhindert eine Rechtsausübung. Das mögen die Schulbehörden anders ehen - und es wäre ihnen eine Sabotage dieses Rechts so zu unterstellen, wie sie vielleicht den Schüler*innen ein tatsächlich anderweitiges Fernbleiben vom Unterricht unterstellen würden. Und alle sind vor dem Gesetz gleich - auch Schüler*innen gegenüber Behörden.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen


fubar1871  05.01.2024, 21:58
Nach meiner Rechtsauffassung geht Recht vor Pflicht, denn die Pflicht verhindert eine Rechtsausübung.

Sieht die Rechtssprechung halt nur etwas anderes.

Als Entschuldigungsgrund ist die Demonstrationsteilnahme nicht bei den Beurlaubungsgründen vorgesehen. Lediglich das Verwaltungsgericht Hamburg1 hat in einem anderen Fall bereits 2012 entschieden, dass für die Teilnahme an einer Demonstration ein Vermerk im Zeugnis über die Fehlstunden rechtmäßig ist. Die Schulpflicht ist nach dieser Entscheidung wichtiger als die Versammlungsfreiheit.
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EarthCitizen20  05.01.2024, 22:02
@fubar1871

Fehlstunden darf jemand vermerken so viel sie oder er möchte. Wenn die Fehlstunde zum Beispiel in einem Bewerbungsgespräch angesprochen würde, lassen sie sich mit dem Recht auf Demonstration begründen.

Wie gesagt, auch Versammlungsfreiheit ist ein Recht, das von keiner Pflicht hintergangen werden kann.

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fubar1871  05.01.2024, 22:07
@EarthCitizen20

Rechtlich wird zwischen einer Fehlstunde weil man zu einer Demonstration gegangen ist oder weil die neue Fortnite Season begonnen hat, nicht unterschieden.

Bewerbungsgespräch angesprochen würde, lassen sie sich mit dem Recht auf Demonstration begründen.

Tja. Wie zuverlässig ist wohl ein Arbeiter, welcher schon in der Schulzeit geschwänzt hat, wohl bei einem Millionenprojekt mit festem Endtermin.

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EarthCitizen20  05.01.2024, 23:31
@fubar1871

Nur, dass die oder der Schüler*in nicht geschwänzt hatte, sondern ihr oder sein Recht auf Demonstration wahrgenommen hatte. Mag vielleicht auch manchen Arbeitgebern nicht schmecken, wäre dann auch nicht der richtige Arbeitgeber.

Rechtliche muss - und das wäre zu erstreiten - zwischen dem Ausüben eines demokratisch verbrieften Rechts und reiner Freitzeitbeschäftigung unterschieden werden. Sonst wäre den Gerichten zu unterstellen, genau dieses Recht zu unterminieren.

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