Kann ich Jemanden aus meiner Wohnung abmelden lassen (Österreich)?
Kann ich Jemanden aus meiner Wohnung abmelden lassen (Österreich)?
Also, ich hab da große Probleme mit dem Vormieter:
Ich bekomme ständig seine Post (=einige mit Mahnungen dabei), und erkläre fast wöchentlich in der Postdienststelle den Mitarbeitern, dass der weggezogen ist. Diese meinten, ich könnte ja mal beim Meldeamt versuchen, den abzumelden.
Ich würde den ja auch anrufen oder E-Mail schreiben, und auffordern seine Meldeadresse zu ändern. Jedoch weiß der Vermieter nicht, wohin der umgezogen ist, und weiters reagiert der Vormieter auch nicht mehr auf Anrufe oder E-Mails:
Der Vormieter ist auf einmal mit Sack und Pack ausgezogen, hat aber offenbar daran gedacht die Wohnung zu kündigen.
Kann ich also zum Meldeamt gehen, und ihn abmelden?
(Ich frage das deshalb, weil ich in der Corona-Krise nicht unnötig in Gebäude reinspazieren möchte.)
3 Antworten
Der Post (zumindest in Deutschland) ist es völlig egal, ob jemand gemeldet ist oder nicht. Sobald der Name am Briefkasten steht, wird die Post eingeworfen. Schreib einfach auf die Briefe "unbekannt verzogen" und wirf sie in den nächsten Briefkasten der Post ein.
Woher weißt Du denn, dass Mahnungen kommen?
Du kannst auch mal eine email an die Post schicken und denen mitteilen, dass Du keine Lust mehr hast, ständig die Briefe zurückzugeben. Herr XY wohnt nicht mehr hier.
Der Name steht aber nicht mehr am Briefkasten oder der Klingel?
Natürlich nicht. Das habe natürlich schon beim Einzug ausgewechselt zu meinen Namen hin.
Und das mit den Briefe nicht ständig abgeben zu müssen, habe ich denen auch schon gesagt, aber die sagen, die können da nichts tun:
Die sind schließlich dazu verpflichtet, die Briefe an die angegebene Adresse auszuliefern. So einfach ist das leider nicht.
Er müsste sich schon ummelden, damit ich da etwas dagegen ausrichten könnte.
Die Post ist natürlich verpflichtet, die Briefe dort abzugeben, die angegeben ist. Jedoch heißt das nicht, dass sie die Briefe dort abgeben müssen, wenn der Empfänger nicht mehr da wohnt. Ich glaube, da ist jemand einfach nur faul.
Nein, das hat mit Faulheit nicht wirklich was zu tun:
Schließlich sind die Mitarbeiter es ja auch leid, die ganzen Briefe umbeschriften zu müssen. Die wären froh, wenn das ein Ende hätte: Das kostet ja auch Alles Zeit, Geld und Nerven.
Es ist also eher das System dahinter, dass da so stur ist.
Es kann nicht sein, dass Post an eine Adresse zugestellt werden muss, an der diese Person nicht mehr wohnt.
Die Meldeadresse hat nicht zwangsläufig mit der Postadresse zu tun. Wenn er niemandem mitteilt, dass er umgezogen ist, wird die Post immer noch an die alte Adresse gehen, selbst, wenn er umgemeldet ist.
In De hättest du zumindest ein berechtigtes Interesse, die neue Adresse zu erfahren, falls er sich umgemeldet hat, bzw. würdest du rauskriegen, ob er sich umgemeldet hat. Wenn nicht, könnte er von Amts wegen abgemeldet werden. Frag doch einfach telefonisch bei euerer Meldebehörde nach, was da machbar ist.
Ich glaube, das geht auch in Österreich nicht, dass man jemanden abmeldet. Du kannst einen zettel an Deinen briefkasten machen, "keine Post für ... einwerfen.
Oder Du schreibst auf jeden Brief drauf: "unbekannt verzogen, zurück an Absender" und wirfst das unfrankiert in den Postkasten. Irgendwann kapieren die das dann und es kommt nichts mehr.
Aber das lass ich doch schon seit Monaten so machen mit umbeschriften "verzogen".
Aber da er sich nicht umgemeldet hat, kommen immer noch ständig seine Briefe an mich.
Aber selbst wenn Du den ummelden könntest, würden dann Briefe mit Deiner Adresse trotzdem bei Dir eingeworfen. Ummeldung und Postadresse haben nicht viel miteinander zu tun.
Wenn es Dich wirklich so stört, schreib an alle Absender, dass der Empfänger seit...nicht mehr an der Adresse wohnt, und sie die Briefe "postlagernd" schicken sollen.
Oder sammel sie halt irgendwo....
Das machen die Postmitarbeiter schon seit Monaten, die Briefe damit zu beschriften "verzogen".
Und ich weiß deshalb, dass er sich NICHT umgemeldet hat, weil auch behördliche Briefe bzw. Hinterlegungsbriefe mit dem Vermerk "Mahnung" dabei sind.
Behördliche Briefe werden nämlich immer an die aktuelle/zuletzt gemeldete Meldeadresse geschickt.