Kann ich in Holland meinen FS ohne MPU machen? Und wenn kann mir der abgenommen werden wenn ich dann in Deutschland Urlaub mache?

2 Antworten

Hallo Nachui,

wenn Du Deinen festen Wohnsitz nach Holland verlegst, kannst Du dort auch Deine Fahrerlaubnis erwerben. Die Auflage der MPU gilt nur für Deutschland, nicht aber für Holland.

Wenn Du wegen:

  • gem. § 315c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder
  • gem. § 316 StGB wegen Trunkenheit im Straßenverkehr

verurteilt wirst, wird Dir auch zwingend eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren auferlegt. Innerhalb der Sperrfrist, darfst Du auch mit der holländischen Fahrerlaubnis hier in Deutschland kein Fahrzeug führen.

Wurde Dir die Auflage der MPU gemacht, darfst Du hier in Deutschland auch mit der holländischen Fahrerlaubnis kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen, solange Du die MPU nicht erfolgreich absolviert hast.

Die angeordnete Sperre ist für Dich genauso bindend, wie die Anordnung der MPU. Das gilt aber wie gesagt nur für Deutschland.

Erwirbst Du in Holland die holländische Fahrerlaubnis, gilt diese sowohl in Holland, wie auch in allen anderen Ländern, mit Ausnahme von Deutschland.

Allerdings dürfte in Holland das Gleich wie in Deutschland gelten. In Deutschland sagt das Gesetz:

§ 7 FeV - Ordentlicher Wohnsitz im Inland

(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.

So ein ähnliches Gesetz dürfte es auch in Holland geben, da dieses Gesetz dem EU-Recht entspricht.

Also so nach dem Motto mal eben den Wohnsitz nach Holland verlegen, dort die Fahrerlaubnis ohne MPU erwerben und damit hier in Deutschland fahren ist nicht zulässig.

Schöne Grüße
TheGrow


Lkwfahrer1003  02.07.2017, 22:04

Also so nach dem Motto mal eben den Wohnsitz nach Holland verlegen, dort die Fahrerlaubnis ohne MPU erwerben und damit hier in Deutschland fahren ist nicht zulässig.

EUGH C340/05 Kremer vs. BRD

EUGH C227/05 Halbritter vs. BRD

EUGH C419/10 Hofmann vs. BRD

In der Entscheidung Hofmann hat der EUGH festgestellt , das die " Nutzungsuntersagung " eines Führerscheines eines EU Mitgliedstaates unzulässig ist ! Wenn dieser Rechtmäßig nach Vorschriften des Ausstellenden EU Staates ausgestellt wurde .

Die Behörden in der BRD müssen einen Rechtmäßigen FS anerkennen . Auch wenn in BRD eine MPU Auflage vorliegt !

 

Gruß

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TheGrow  02.07.2017, 22:55
@Lkwfahrer1003

In der Entscheidung Hofmann hat der EUGH festgestellt , das die " Nutzungsuntersagung " eines Führerscheines eines EU Mitgliedstaates unzulässig ist ! Wenn dieser Rechtmäßig nach Vorschriften des Ausstellenden EU Staates ausgestellt wurde .

Die Behörden in der BRD müssen einen Rechtmäßigen FS anerkennen . Auch wenn in BRD eine MPU Auflage vorliegt !

Die von Dir angeführten Urteile besagen aber genau das Gegenteil.

Sie besagen:

Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Abs. 4 Nr.3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antragerteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nichtmehr bestehen. § 20 Abs. 1 und 3 gilt entsprechend."

Und § 20, Absatz 3 FeV sagt

Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.

Das heißt also, genau wie ich geschrieben habe, wird hier in Deutschland die holländische Fahrerlaubnis nicht anerkannt, solange

  • die Sperre noch besteht und
  • die Auflage der MPU nicht erfüllt wird

Oder anders ausgedrückt. Die von Dir angeführten Urteile sagen aus, dass die holländische Fahrerlaubnis hier anerkannt werden muss, wenn

  • die Sperre nicht mehr besteht und
  • die Auflage der MPU erfüllt wurde

Es währe ja auch völlig unsinnig, wenn man die MPU einfach umgehen könnte, indem man seinen Wohnsitz nach Holland / in ein anderes Land verlegt, dort eine Fahrerlaubnis erwirbt und schon hier ohne MPU fahren dürfte.

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Lkwfahrer1003  03.07.2017, 22:14
@TheGrow

Hallo TheGrow,

Hofmann Urteil :

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt:

Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde.





Halbritter VS. BRD

Die Entscheidung des EuGH auf den Vorlagebeschluss des VG München ist nunmehr ergangen (EuGH 6.4.06, Az.: C-227/05, Halbritter). In dieser Entscheidung hat der EuGH nun klargestellt, dass die EU-Mitgliedsstaaten nicht das Recht haben, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Ausstellung eines Führerscheins zu überprüfen, was insbesondere für die Prüfung der Frage gilt, ob die inländischen  medizinischen und psychologischen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorliegen oder vorgelegen haben. Somit sollen auch die deutschen Behörden nicht befugt sein, die Nutzung eines ausländischen EU-Führerscheines davon abhängig zu machen, dass sich Inhaber einer nach deutschen Regeln erstellten MPU unterziehe.

Es wäre ja irrsinnig wenn ein Deutscher der nach Holland auswandert , seine Sperrfrist nach 1 Jahr abgelaufen ist .

In NL eine neue EU Fahrerlaubnis rechtmäßig erwirbt ,dann aber 8 jahre später nicht in seiner alten Heimat fahren darf !

Es ist nunmal so, das deutsche Behörden nicht für Führerscheine zuständig sind , welche in einem anderen EU Land nach den dort gültigen regeln rechtmäßig erworben wurde .

Andere Länder haben nunmal keine unsinnige , überflüssige MPU.

Gruß  

 

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TheGrow  04.07.2017, 03:03
@Lkwfahrer1003

Hallo Lkwfahrer1003,

habe mir Deinen Kommentar und auch zahlreiche andere Kommentare / Urteile durchgelesen und bin zu der Überzeugung gekommen, dass Du völlig Recht hattest.

Ganz offensichtlich darf der Fragesteller dank EU-Rechts tatsächlich hier mit der holländischen Fahrerlaubnis trotz eigentlich hier bestehender Auflage der MPU ein Kraftfahrzeug führen, da die ausländische Fahrerlaubnis hier (außer es würde eine Sperre bestehen, was im Fall des Fragestellers ja nicht der Fall ist) anzuerkennen ist. 

Deinen Satz:

Andere Länder haben nunmal keine unsinnige , überflüssige MPU

möchte ich mal unkommentiert lassen, da ich hier gleichzeitig irgendwie Deiner Meinung bin, aber auch gleichzeitig gute Gründe für die MPU finde.

Über das Thema Notwendigkeit der MPU könnte man seitenweise diskutieren.

Aber danke noch einmal für die mehr als ausführlichen Informationen und unter Nennung der Aktenzeichen angeführten Gerichtsurteile. War viel Text zu lesen, aber der war sehr informativ.

Liebe Grüße
TheGrow

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Du musst dann einen festen Wohnsitz außerhalb Deutschlands nachweisen.

Mario