Hallo habe eine Frage Betreff MPU und Verjährung. Mein Führerschein ist jetzt ca.14 einhalb Jahre los. Habe gehört ab 15 Jahre müsste man keine MPU mehr machen?
Bin damals von 14 einhalb Jahren, mit dem Fahrrad nach Holland gefahren auf dem Rückweg naja angehalten worden und was dabei gehabt musste meinen Führerschein abgeben. Jetzt ist das ganze schon 14 einhalb Jahre her und hätte jetzt auch Geld für MPU und alles. Aber ich habe mich noch mal erkundigt mit den 15 Jahren 10 plus 5 Tilgungsfrist oder so. Hier meine Frage an euch was würdet ihr an meiner Stelle machen und wenn das mit den 15 Jahren wo müsste ich mich erkundigen beim Landkreis oder wer ist dafür zuständig und bekommt man den Führerschein dann so wieder oder was ist dann. Würde mich auf Antworten sehr freuen mfg
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Crack/1601460464625_nmmslarge__0_0_225_225_e90e21b3d3b0fa1d33f6e3dda80170d9.png?v=1601460465000)
Du ziehst ernsthaft in Erwägung, jetzt noch die MPU zu machen,
obwohl der Eintrag der die MPU auslöst, wahrscheinlich bald verjähren wird?
Was ist denn damals vorgefallen, für "Fahrradfahren nach Holland"
gibt es ja keine MPU?
Wenn Du seitdem keinen Antrag auf Erteilung der FE gestellt hast, stehen die Chancen tatsächlich sehr gut, dass der auslösende Eintrag bald verjährt.
Du würdest dann aber sehr wahrscheinlich sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung neu ablegen müssen.
Das Beste ist, Du stellst bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Akteneinsicht. Dann erfährst Du die genauen Fristen und gehst kein Risiko ein, denn wie schon angedeutet, ein verfrühter Antrag auf Erteilung unterbricht die Verjährung und lässt den Spaß von vorn beginnen. Erst wenn Verjährung eingetreten ist, kannst Du einen Antrag stellen.
Ob Du aktuell unter Corona einen Termin bekommst, weiß ich aber nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lkwfahrer1003/1456371626419_nmmslarge__0_0_480_480_4590362b51b0e05c6e6cac535f00bfc0.jpg?v=1456371628000)
Richtig .
Nach 15 Jahren muss der Eintrag gelöscht werden bzw. darf nicht mehr verwendet werden.
Nach 15 Jahren muss du einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen .
Die Fahrerlaubnisbehörde wird vermutlich von dir verlangen das du die Theoretische und Praktische Prüfung absolvierst .
Genaueres erfährst du von der Fahrerlaubnisbehörde , dort kannst du dir Telefonisch einen Termin geben lassen .