14 tägiges Rückgaberecht regelmäßig beanspruchen?
In Deutschland gilt14 tägiges rückgaberecht ohne einen Grund angeben zu müssen. Die Frage ist jetzt Dienstleister wie tinder und co. Oder andere müssen dieses Recht ebenfalls gewähren. Jetzt ist es aber doch rein theoretisch möglich alle 14 Tage Gebrauch von dem Recht zu machen das Geld wiederzubekommen und erneut eine Premium Mitgliedschaft abzuschließen und somit Zugriff auf dessen Funktionen zu bekommen ohne am Ende zahlen zu müssen. Gibt es irgendetwas womit ich rechnen müsste wenn ich dies so mache?
Danke für die Antworten
6 Antworten
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Naja, das kann auch schnell nach hinten los gehen.
Du kannst es bis 14 Tage machen.... solltest du es wieder abschließen bist du ja eigentlich doch mit den Leistungen zu frieden und das würde dem wieder sprechen. Davon ab, wirst du vermutlich jedesmal eine neue Handynummer, e-mail Adresse benötigen, weil schon registriert bist.
Dazukommt, einige von diesen Angeboten arbeiten nicht nach deutschen Recht, weil sie selber nicht in Deutschland sitzen.
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Die Frage ist jetzt Dienstleister wie tinder und co. Oder andere müssen dieses Recht ebenfalls gewähren
Müssen sie das?
Und nein, sie können dich schlicht und ergreifend ausschließen. Du hast schließlich keinerlei Recht auf die Nutzung dieser Plattformen.
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Müssen vielleicht nicht, aber es steht in den AGBs. Und ja es funktioniert habe es jetzt in Anspruch genommen und mein gesamtes Geld wieder bekommen
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Du wirst bei Portalen einfach nicht mehr angenommen.
Es gibt kein Recht auf Mitgliedschaft.
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Wenn du eine Dienstleistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nutzen möchtest musst du in der Regel auf genau dieses Recht verzichten.
Sollte dir der Anbieter entgegen kommen oder das Widerrufsrecht nicht ausschließen kann er die trotzdem für diesen Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Rechnung stellen wenn du den Dienst tatsächlich genutzt hast.
Abgesehen davon kann er dich schlicht lebenslang sperren wenn du die Nummer mehrmals abziehen willst.
Möglicherweise liegt sogar strafbares Verhalten vor, aber das wird schwer zu beweisen sein.
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Ein Rückgaberecht gibt es zumindest gesetzlich seit 2013 nicht mehr. Aber davon abgesehen scheitert Deine Idee an einer anderen Stelle.
Die Dienstleister werden Dir anbieten auf Dein Widerrufsrecht zu verzichten oder 14 Tage zu warten bis sie Dir ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellen. So einfach ;-)