Kann ich für den Unterhaltsvorschuss eine Nachzahlung anfordern?

5 Antworten

Mit einer Nachzahlung kannst Du weder vom Jugendamt, noch vom Jobcenter rechnen, denn Du hattest ja dem Grunde nach weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Hast diesen nur wegen fehlender Mitwirkung nicht mehr erhalten, weil Du auf das Schreiben des Jugendamtes gar nicht reagiert ist und das war ein großer Fehler, also hast Du die Einstellung des Unterhaltsvorschusses selber zu verantworten.

Deshalb wirst Du vom Jobcenter auch keine Nachzahlung erhalten, weil sie den Unterhaltsvorschuss als fiktives Einkommen auf den Bedarf angerechnet haben, weil er dir für deine Kinder dem Grunde nach zugestanden hat.

Ich würde deiner Mitwirkungspflicht so schnell wie möglich nachkommen, dann schreibst Du wie hier auch eine Erklärung ans Jugendamt, dann bist Du deinen Mitwirkungspflichten nachgekommen und wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, solltest Du dann auch wieder Unterhaltsvorschuss erhalten.

Das hättest Du nach schriftlicher Aufforderung vom Jugendamt gleich machen sollen, dann hätte man den Unterhaltsvorschuss gar nicht einstellen dürfen, weil Du nach deinen Möglichkeiten deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wärst.


Sev1731 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 12:01

Aber wenn ich doch kein Unterhalt bekommen habe der mir rechtlich hätte zugestanden und das Jobcenter mir trotzdessen Gelder angerechnet hat die ich nicht bekommen habe .. dann müsste ich doch eigentlich eine Nachzahlung bekommen ?

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florestino  03.07.2024, 12:05
@Sev1731

Nein, weil du verpflichtet bist, Geld, das dir zusteht (Unterhalt) auch einzufordern bzw. die nötige Mitwirkung zu leisten. Das hast du nicht getan und damit "freiwillig" auf den dir zustehenden Unterhalt verzichtet. Das muss das Jobcenter nicht ausgleichen.

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isomatte  03.07.2024, 13:30
@Sev1731

Da Du wie erklärt deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist, ist die Einstellungen der Leistungen vom Jugendamt dein eigenes Verschulden und dafür kommt das Jobcenter nicht auf.

Du hättest ganz einfach auf das Schreiben vom Jugendamt reagieren müssen und wie hier deine Situation erklären müssen, dann wärst Du der Aufforderung und somit deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.

Kannst ja keine Auskunft über die Verhältnisse des Kindsvaters machen, wenn dir diese nicht bekannt sind und waren, zumal eine Kontaktsperre bestand oder noch besteht.

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Munga01  03.07.2024, 12:10

Die Überprüfung des Vaters ist Angelegenheit der Unterhaltsvorschusskasse. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Einkommen jährlich zu überprüfen.

Das hat nichts mit der Mitwirkungspflicht der Mutter zu tun. Sie kann nichts angeben, was ihr nicht bekannt ist.

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Das haben die mit meiner Tochter auch versucht.

Sie wusste auch weder wo ihr Ex wohnt, noch ob und wo er arbeitet und wieviel er verdient.

Sie hat sich direkt an oberster Stelle beschwert und danach war der Keks gegessen.

Nicht sie muss ihren Ex überprüfen, sondern die Unterhaltsvorschusskasse ist in der Pflicht und diese Pflicht kann sie nicht auf die Mutter abwälzen.


Sev1731 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 12:12

Das gute ist , dass sie sich drum gekümmert hat . Aber ich frag mich auch immer wieder … was die verlangen ist echt nicht normal .. woher soll man das denn wissen

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Das Problem bei der Einstellung der Leistungen des Unterhaltsvorschusses war nicht, dass du die Fragen nicht beantworten konntest, sondern weil du auf das Schreiben nicht reagiert hattest. Es reicht völlig aus, wenn du dargelegt hättest, dass du keine Informationen darüber hast und derzeit ein Kontakt- und Annäherungsverbot besteht. Auch wenn sie nochmals fragen. Deine Mitwirkungspflicht hast du bereits erfüllt, wenn du nach Maßgabe deiner Möglichkeiten versuchst mitzuwirken.

Der Unterhaltsvorschuss stellt eine vorrangige Leistung dar. Daher kann - nach meinem Kenntnisstand - das Jobcenter durchaus sagen, dass sie keine höhere Leistungen zahlen, da du grundsätzlich berechtigt bist Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Daher empfehle ich dir, dass du die Mitwirkungspflicht gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse wahrnimmst, um so alsbald deinen Unterhalt zu erhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)

Widerspruch einlegen, das UHG zurück fordern, das ist eindeutig ein Verfahrensfehler, möglichst Anwalt für Sozialrecht einschalten.

Wende Dich, auch wegen des Jobcenters, an einen Anwalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.