Kann ein ALG2-Empfänger wegen Unterhaltsvorschuss gepfändet werden und sollte er zugeben dass er ein Auto hat?

Hallo,

ein Bekannter von mir ist ganz fertig, weil er ALG2 bezieht und deswegen die Unterhaltsvorschusskasse den Unterhalt an seine Ex bezahlt für die beiden Kinder.

Der einzige Luxus den er oder vielmehr seine Eltern ihm gönnen ist ein Auto (Diesel Bj.2007, irgendein Opel). Auch um Arbeit wieder annehmen zu können.

Und fertig ist er, weil:

Er hat neulich eine Vorladung vom Gerichtsvollzieher bekommen. Ich hab das selbst alles noch nicht gesehen, aber er meinte, der Sachbearbeiter von der Stadt, der ihn regelmässig anschrieb, muss wohl die Pfändung beantragt haben. Die haben ihm halt ständig Briefe geschickt wie hoch er bei denen in der Kreide steht.

Er hat denen mitgeteilt dass er ALG2 empfängt. In der Hoffnung, dass die einsehen,dass er zur Zeit nichts bezahlen kann.

Ihm ist klar, dass er das zurück zahlen muss, was sich aufgetürmt hat an Schulden, sobald er wieder Arbeit hat.

Aber er hätte nicht damit gerechnet, dass man versuchen wird ihm als ALG2-Bezieher alles wegzufänden.

Er weiss nicht wie er rauskommt aus der Sache. Kann er das überhaupt noch?

Mir sagte er, er will einfach am angegebenen Termin mit seinem ALG2-Bescheid dahin gehen und dann werden die ja sehen, dass er nicht pfändbar ist, weil Existenzminimum. Aber so einfach stell ich mir das nicht vor?!

Er hatte dem Mensch, der das beantragt hat, schon geschrieben und auf seine Situation hingewiesen, worauf die Antwort kam, dass er gar nicht dagegen widersprechen kann, da dafür ein Verwaltungsakt vorliegen müsste, was hier nicht der Fall wäre.

Ich kenne mich mit solchen Dingen leider (oder zum Glück) auch nicht aus, weswegen ich hier mal reinhören wollte, ob andere mit solchen Dingen Erfahrung haben und was mein Bekannter da jetzt zu erwarten hat und ob und was er dagegen tun kann?

Bis zum Termin beim GV, Ende Juli, zu warten halte ich für keine gute Idee.

Danke im Voraus

Recht, ALG II, existenzminimum, Gerichtsvollzieher, Kindesunterhalt, Pfändung, Unterhaltsvorschusskasse

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