Kann ich etwas gegenüber DB geltend machen?
Hey ich habe gestern eine Fahrt von Sindelfingen nach Stuttgart gebucht, um dann weiter von Stuttgart mit dem FlixBus zu fahren. Die Fahrt wurde so gebucht, sodass ich eine halbe Stunde vor der Fahrt des FlixBuses in Stuttgart bin. Leider musste der Zug von Sindelfingen auf der Strecke etwa 40 Minuten "aus technischen Gründen" stehen bleiben, sodass ich in Stuttgart den FlixBus verpasst habe.
Das hatte nicht nur zur Folge, dass ich den FlixBus verpasst habe und damit unnötig Geld ausgegeben habe, sondern auch, dass ich am selben Abend noch einem Zug wieder zurück nach Sindelfingen buchen musste.
Überraschung: Der Zug zurück nach Sindelfingen hat auch wieder Verspätung (typisch DB).
6 Antworten
Nein, kannst Du nicht. Es gilt nur die Verspätung aus diesem Beförderungsvertrag. Ab einer Verspätung vom 60 Minuten würde Dir eine Fahrpreisentschädigung in Höhe von 25 % zustehen (bei Zeitkarten abweichend). So kannst Du nur auf Kulanz hoffen und dein Anliegen an kundendialog@bahn.de schildern.
Das Typisch DB ist falsch das Heißt typisch Stuttgart und Umgebung großflächige Süddeutschland ihr habt zu viel Strecken, zu viel Verkehr, ein zu dichtes Netzt.
Hört sich erst mal gut an, Aber da zu viel passiert, muss das einfach zu viel, zu viel sein.
Wir im Weit Aussenbereich von Berlin kennen das anders. Da ist einfach zu wenig Verkehr. Das ich in 5 Jahren einmal steckengeblieben bin, lag an der Taub- und Blindheit von Fahrgästen.
Du bist übrigens vermutlich nur S-Bahn (oder S-Bahn und Bus) gefahren bei 5,22€ ist das ganze eh sinnlos.
Das passiert so oft, dass ich nicht glaube, dass es viel Erfolg haben können wird...
…habe ich auch als erstens gedacht. Bin in den letzten 1-2 Jahren sehr oft mit der Bahn gefahren (hab leider kein Führerschein) und kann es max. an einer Hand abzählen, wie oft die Bahn pünktlich war.
Fahrgastrechteformular downloaden und ausgefüllt an DB schicken.
Sinnloser Tipp. Denn unter einer Stunde passiert schon mal gar nichts, und indirekte Schäden wegen weiterer Terminversäumnisse werden nicht ausgeglichen. Wo soll denn das noch hinführen?
Er hat sein Ziel erreicht... relevant ist nur die Karte nach Stuttgart, und da ist er angekommen.
Nein, denn mit Verspätungen muss man rechnen. Indirekte Schäden können nicht geltend gemacht werden. Stell dir vor ein Manager kann den Milloardendeal nicht einfädeln, weil das Flugzeug kaputt war? Kann er dann die Airline auf Schadenersatz verklagen? Natürlich nicht. Dein Pech, und nächstes Mal musst Du eben mehr Zeitpuffer einplanen.
Ich muss mit einer Verspätung von 40 Minuten rechnen? Was ist das für eine Logik?
Das nächste Mal nähme ich einen Zug ein paar Stunden vorher und sollte ich trotzdem zu spät kommen, wieder Pech gehabt (muss ja mit einer Verspätung rechnen).
Die greifen erst ab 60 Minuten Verspätung und werden auch nicht an die DB geschickt.