Kann ich Einspruch erheben bei Zeugnisnote?

2 Antworten

Eine Bekannte von mir ist Lehrerin und hat jedes Schuljahrende ca. 1-3 Einsprüche (sie unterrichtet Englisch und Französisch im Gym). Sie behält soch jeden Test von jeden Schüler 2Jahre lang auf und bei den Einsprüchen legt sie diese Tests vor und da kann man auch ganz genau sehen was der Schüler konnte. Sie hat bis jetzt immer recht bekommen, dass sie den Schüler negativ benotet hat. Ich weiss nicht wie das bei dir ist und es kommt halt auch auf die "ordentlichkeit" deines Lehrers drauf an.

Formal: Gegen eine Benotung einer Arbeit oder Klausur oder die erteilte Zeugnisnote kannst du dich beschweren. - Gegen einen Verwaltungsakt (Nichtversetzung) ist Widerspruch einzulegen.

Die Beschwerde richtest du an den beurteilenden Lehrer. Er muss dann (wenn du dies Beschwerde schriftlich einreichst) angemessen antworten, das macht viel Arbeit.  2-3 Seiten DIN A4 ausformulierter Text, Kopien der Aufzeichnungen...!

Klappt das nicht - oder ist für dich diese Antwort des Lehrers nicht stichhaltig genug, wendest du dich an die Schulleitung. 

Auch der Schulleiter kann - über den Kopf des Lehrers - die Note anders festlegen, wenn er das begründen kann.

Wenn der Schulleiter nicht helfen kann, wird das Schulamt ggf. die Note für den Schüler festlegen!