Kann ich diese Person wegen Beleidigung und Verleumdung anzeigen?
Was ist das für ein Spinner! Könnzr ein Anwalt was dagegen tun?
13 Antworten
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Ein Anwalt könnte einen Brief schreiben, dass derjenige das unterlassen soll. Das kann man auch noch mal vor Gericht durchsetzen. Erst, wenn er dann gegen diesen Unterlassungsbescheid vetstößt, kann die Polizei was machen. Wenn die nichts anderes zu tun haben....
Eine Anzeige wegen Verleumdung o.ä. geht erst, wenn derjenige das öffentlich macht. Dir persönlich darf er schreiben, was er will. Es würde nicht mal wer was machen, wenn er drohen würde, Dich ermorden zu wollen. Drohung ist noch keine Straftat. Ignorier das doch einfach.
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Eine richterliche Anordnung, dass jemand was unterlassen soll.
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Er hat es ja öffentlich geschrieben, zwar wieder gelöscht aber ich habe ja die screens
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Die einzige verwertbare Behauptung ist der Suizid des Vaters. Sofern diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. (Das der Vater keinen Suizid begangen hat)
Alles andere ist nicht öffentlich wie es scheint. Und dir selbst kann man solange es keine direkten Beleidigungen sind alles sagen was man will. Das ist nicht strafbar.
Nur öffentlich oder anderen sagen darf man es unter Umständen nicht.
Das Einfachstebist denjenigen zu blockieren und dann ist ruhe. Das man sich damit überhaupt soweit auseinandersetzt ist für mich schon schwer zu verstehen.
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Mein Vater ist an Lungenkrebs gestorben.
Doch es ist öffentlich und mein Name stand nur bei einem Post von dem
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Wieso ignorierst / blockst du den Menschen nicht einfach und gut?
Nett ist das nicht, aber muss man wirklich wegen verletzter Gefühle die Gerichtsbarkeiten beschäftigen?
Mein Beileid, im übrigen.
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Aber kann ich den anzeigen, ich will das er eine Strafe zahlt.
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Ich sehe da keinen echten Grund für. Debiles Geblubbere um dich zu verletzen. Woah.
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A) Wenn ich mir anschaue, welch Massen an Rechtschreibfehlern dein Gegenüber anhäuft....da muss ich nicht lange nachdenken
B) Anwälte können Briefe schreiben und vor Gericht still sein
Wenn du also hoffst, ein beauftragter Advo springt dafür auf seinen Hengst und reitet zum Gegenüber, bewirft ihn mit Watte, bis er blutet.....muss ich dich enttäuschen.
Also, ignoriere den Schmutz, ansonsten ist das eine Sache für Polizei, zeig das online an und warte auf die Einstellung durch den Staatsanwalt...
Nochmal: Ignorieren....fertig.
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Es ist ja nicht verboten, jemandem im Dialog etwas zu unterstellen, auch nicht, wenn es gelogen ist.
Anders sieht es nur dann aus, wenn er anderen Menschen gegenüber die Unwahrheit verbreitet. Wobei er da schon konkreter werden müsste. Wenn er anderen gegenüber behaupten würde, dass du ein Mörder seist, ist das verboten. Sätze wie "Wer weiß, vielleicht..." sind aber nicht verboten.
Die Antwort auf deine Frage lautet also nein.
"Es würde nicht mal wer was machen, wenn er drohen würde, Dich ermorden zu wollen. Drohung ist noch keine Straftat."
Äh, doch... § 241 StGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html