Kann ich die Polizei rufen bei Betrug und Nötigung?
Ein Verein und ich liegen seit Wochen im Argen. Angefangen hat es mit einem harmlosen, kostenpflichtigen Kurs, der mich eigentlich bereichern sollte. Die Bescheinigung wird bei den Konkurrenten und beim selben Verein in anderen Städten vor Ort ausgegeben, bei mir gab es „technische“ Schwierigkeiten und ich werde seit Wochen hingehalten.
Weil besagter Verein mich seit Wochen bittet, es persönlich vorbeizukommen, weil so ein Zertifikat in ihren Augen zu wertvoll ist, an Dritte oder per Email/Fax versendet zu werden habe ich Einiges an finanziellen Einbußen in meiner Selbständigkeit spüren müssen.
Nun ist nächste Woche wieder so ein Termin. Dieses Mal habe ich eine öffentliche Behörde, die mit mir in Verbindung steht und auch im Zusammenhang eine Rolle spielt, nachfragen lassen, warum es so schwer ist, eine Bescheinigung auszustellen und der Geschäftsführer besagten Vereins hat den neuen Termin bestätigt, um die Bescheinigung auszugeben, obwohl man es bereits per Post versendet hat.
Nun fehlt weiterhin von der Bescheinigung jede Spur und ich werde nächste Woche wieder viele Km fahren müssen und Minus machen. Ist das der Strafbestand des Betruges und der Nötigung, würde die Polizei kommen, wenn ich sie anrufe? Ohne das Zertifikat habe ich viel Geld umsonst ausgegeben, um den Kurs besuchen zu können, den ich schriftlich nirgends nachweisen kann.
3 Antworten
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Ist das der Strafbestand des Betruges und der Nötigung,
weder noch
würde die Polizei kommen, wenn ich sie anrufe?
Nein
obwohl man es bereits per Post versendet hat.
Entweder es wurde nicht versendet. Oder die Post es es verschlampt. Oder Du. Ich tippe auf Ersteres.
Ohne das Zertifikat habe ich viel Geld umsonst ausgegeben,
Du bekommst es ja, Du musst es nur selbst abholen. Ob Dir ein Ersatz für den Aufwand dazu zusteht, müsste im Zweifel in Richter klären. Ich denke, nicht. Aber das ist eher aus dem Bauch heraus und käme da auf die Umstände und den Vertrag an.
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Das geht natürlich nicht! Aber gut, wir kennen nicht die ganze Geschichte.
Du könntest natürlich die Herausgabe des Zertifikates einklagen. Aber das wäre Zivilrecht. Sprich: Deshalb hat die Polizei nichts damit zu tun. Ich würde das auf jeden Fall androhen, bevor ich noch einmal dorthin fahre. Und dann auch durchführen, wenn es wieder keinen Erfolg gibt.
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Und was soll die Polizei dann machen? Mit Blaulicht zu dem Verein fahren und mit vorgehaltener Waffe die Herausgabe der Teilnahmebescheinigung erzwingen?
Du kannst höchstens Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle stellen. Allerdings stellt sich die Frage, in wie fern der Tatbestand des Betrugs erfüllt ist (Nötigung als rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel vermag ich deiner Schilderung nicht zu entnehmen).
Ohne konkreten Nachweis eines Straftatestandes wird der Staatsanwalt das Verfahren sowieso wieder einstellen und auf dem zivilen Klageweg verweisen.
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Strafrecht ist das Rechtssystem "Staat gegen Bürger" bei Straftaten wie zB Mord, Betrug oder Nötigung.
Zivilrecht ist das Rechtssystem "Bürger gegen Bürger" zB um Schadensersatz zu fördern.
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Oh, hatte einen Denkfehler gestern Abend. Dachte es gibt Unterarten im Zivilrecht. Danke für deine Antwort
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Der Notruf wäre dar nicht ratsam. Geh zur Polizei und stell dort vor Ort eine Anzeige
Es ist nicht das erste Mal, dass ich es persönlich abholen kann oder dass behauptet wurde, dass es per Post abgeschickt wurde. Die halten mich seit Wochen hin und zwingen mich, dort aufzutauchen, nur vor Ort zu sagen, dass es plötzlich doch nicht geht.