Kann ich die Polizei dazu bringen ihre Schuhe auszuziehen bevor sie meine Wohnung betreten?

11 Antworten

Eher weniger... also du kannst sie natürlich darum bitten, es hat aber verschiedene Gründe, warum sie es nicht machen.

zum Einen, wie ein Beantworter schon geschrieben hat, geht es um die Sicherheit des Beamten. Der Beamte kennt dich nicht und es hat schon einen Grund, warum die Polizei zu dir kommt - welcher auch immer.

der zweite ist schlichtweg der, sollte ein dringender Einsatz kommen, sind die Beamten erst Mal damit beschäftigt, sich wieder die Schuhe anzuziehen, was aufgrund des ersten Grundes unsicher und zeitraubend ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Tätig im Beruf

Es kommt darauf an aus welchen Grund sie bei dir sind, wenn du der Grund bist dann eher nicht. Wenn es ein andere Grund ist und sie auf deine Kooperation angewiesen sind, dann darfst du den beamten den zutritt jederzeit aus jedem oder auch ohne Grund verweigen. Sie entscheiden selbst ob sie die schuhe ausziehen und reingehen oder nicht ausziehen und nicht reingehen. Aber auch wenn die Polizei das recht hat deine wohnung zu durchsuchen auf verdacht aber nichts finden, aber die wohnung jetzt ziemlich *verwüstet* Ist. Dann hast du auch ein anspruch auf entschädigung

Du kannst sie sogar darum bitten ob sie für dich eine Runde tanzen. Womöglich wirst du damit aber wenig Erfolg haben.

Solltest du jetzt einen weißen Teppischboden haben und die Schuhe von denen sind durch Schnee etc. besonders dreckig. Fragen kannst du sie und vielleicht sind sie so höflich aber ich denke wohl eher nicht. Denn es ist deren Sicherheit und im Notfall dauert es sogar lange bis die ihre Schuhe wieder an haben.

Es gibt Schuhüberzieher, sehen zwar bescheuert aus aber da ist wohl die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie diese vorher überziehen.

Haben die Beamten keinen Durchsuchungsbeschluss, lass die bitte keinesfalls in die Wohnung. Haben sie einen, kannst Du sie nicht bitten, die Schuhe auszuziehen.


Still  02.02.2021, 06:35

Schon mal was vom Polizeigesetz und Gefahr im Verzug gehört? Die wenigsten Durchsuchungen werden mit Beschluss durchgeführt und ich dem POLG reicht schon eine Gefahr, um die Wohnung zu betreten. Das kann schon die Störung der Nachtruhe sein!

cleaned2020  02.02.2021, 09:09
@Still

Die Hürden für Gefahr in Verzug sind hoch. Deine Behauptung und Dein Beispiel nicht korrekt. Etwas weniger Pathos und Aufregung täten dem Herrn Experten für Polizei auch ganz gut.

qmshot96  02.02.2021, 10:29
@Still

@cleaned2020 Emissionen, die zur Nachtzeit aus der Wohnung dringen und bspw. Nachbarn belästigt rechtfertigen in den meistens Polizeigesetzen das Betreten der Wohnung. cleaned2020, bitte verbreite keinen Unfug.

Still  02.02.2021, 14:26
@cleaned2020

Akzeptierst du Fakten?

§ 41 POLG NRW

3.

von der Wohnung Immissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen,

qmshot96  02.02.2021, 15:00
@cleaned2020

Kehrst du jetzt vor deiner Tür?

Hier noch ein weiteres Beispiel:

§ 36 ASOG Bln – Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

(1) 1Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn 

  1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 38 Nummer 1sichergestellt werden darf,
  2. von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen,

....

Nein kannst du grundsätzlich nicht. Hierbei geht es um Arbeitssicherheit wenn ein Grund vorliegt in die Wohnung kommen zu müssen werden sie rein kommen wenn kein Grund vorliegt muss das entweder an der Türe geklärt werden oder Sie müssen mit Schuhen in die Wohnung treten.