Kann ich Deutschland regieren?
Ich habe mich gefragt ob man alleine z.B. Deutschland regieren könnte indem man das Volk von sich überzeugt (+ Teile vom Militär wenn nötig). Hört sich jetzt normal an, weil ja so auch die Wahlen ablaufen, aber ich meine ob man von heute auf morgen so das Land regieren könnte da das Volk auf dich hört.
15 Stimmen
3 Antworten
Hallo Sir Donat,
Kann ich Deutschland regieren? Ich habe mich gefragt ob man alleine z.B. Deutschland regieren könnte indem man das Volk von sich überzeugt (+ Teile vom Militär wenn nötig).NEIN
Das wäre verfassungswidrig.
Teile der deutschen Vefassung lassen sich nicht ändern, manche durchaus, mit 2/3 Mehrheit, manche allerdings auch dann nicht.
Ewigkeitsklausel
Vorschrift in Art. 79 Abs. 3 GG, die bestimmt, dass eine Grundgesetzänderung unzulässig ist, wenn die »Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden«. D. h., unveränderbar ist das Bundesstaatsprinzip als Element der Gewaltenbeschränkung, die Menschenwürde ist unantastbar und kann auch nicht durch Grundgesetzänderungen angetastet werden. Unveränderbar sind die Staatsstrukturprinzipien in Art. 20 GG, nämlich das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Die Garantie ihres Bestands ist eine Antwort auf die Nazidiktatur, die als eine der ersten Maßnahmen die Länder entmachtete und später in den Konzentrationslagern die Würde der Menschen in einem Ausmaß mit Füßen getreten hat, das in der Geschichte einmalig war und bisher geblieben ist. Während das Grundgesetz (GG) gemäß Art. 79 Abs. 2 GG mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat (BR) geändert werden kann, können die im dritten Absatz genannten Vorschriften niemals geändert werden. Das bedeutet auch, dass ihr Normgehalt nicht durch Änderung anderer Vorschriften verändert werden kann. Dazu ein Beispiel: Die Zulassung des »großen Lauschangriffs« durch eine Änderung des Art. 13 GG (also akustische Wohnraumüberwachung) wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise als Verstoß gegen die Menschenwürde qualifiziert, nämlich dort, wo das Abhören in den Intimbereich der Betroffenen vordringt. Das kann auch durch Grundgesetzänderung nicht erlaubt werden. Insofern war die Änderung von Art. 13 GG verfassungswidrig. Im Ergebnis kann es also verfassungswidriges Verfassungsrecht geben, nämlich wenn dieses gegen die E. des Art. 79 Abs. 3 GG verstößt, der selbst natürlich auch nicht geändert oder gestrichen werden kann, sonst wäre er sinnlos.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Unsere Väter haben sich bei der deutschen Verfassung einiges dabei gedacht. Dazu gehört ein NIE WIEDER DIKTATUR.
Alles Gute Dir... und bleib gesund.
Gruß, RayAnderson 😉
Am Hofe sind immer so viele Intriegen.
Bin eigentlich ganz zufrieden hier.
Wenn du Häus-chen hast, kannst du nicht so leicht rebellieren, wie die Mietwohnungs-nutzer. Die sind dann weg. Haben ja nichts.
Zuhören und sich seinen Teil denken.
So machen wir es schon seit Jahrhunderten.
Du sprichst von einer Diktatur. Das ist kurz gesagt nie mehr möglich in der BRD, weil es die sogenannte freiheitlich demokratische Grundordnung gibt, die teilweise von Ewigkeitsklauseln geprägt ist und diese machen es unmöglich, dass eine Diktatur entstehen kann.
Du glaubst doch nicht ernsthaft wenn jemand der das Volk und das Militär überzeugt hat damit aufzuhalten wäre oder? Kein Staat der Welt hat es rechtlich erlaubt umgestürzt zu werden. Trotzdem ist es in sehr vielen Ländern passiert und jetzt stell dir mal vor.. es hat kaum wen gekümmert ob das rechtlich erlaubt ist.
Solange du zufrieden bist ist alles okay.