Kann ich dem TÜV mit einer Anzeige drohen?
Hallo,
ich warte nun schon seit Monaten auf einen Termin zur Praktischen Fahrprüfung beim TÜV Rheinland und kriege einfach keinen. Da ich aber die Kosten für die Prüfung schon bezahlt habe, müsste ich ja sowas wie ein Anrecht auf die Leistung des TÜVs haben. Daher meine Frage ob man dem TÜV irgendwie per Anwalt drohen kann um möglicher weise endlich einen Termin zu bekommen.
LG
Es geht um rechtliche Grundlagen für Anzeigen etc.
6 Antworten
Die rechtsgrundlage ist vergleichsweise einfach:
- der Tüv ist nicht verpflichtet, die Prüfung auch durchzuführen.
- Dass sie geld erhalten haben für die Leistung ist eine andere sache
- sie können sich entscheiden, dir dein Geld zurück zu erstatten, oder dir doch einen termin anzubieten
Ich denke mal, dass man dir keinen termin anbietet liegt einfach daran, dass keiner frei ist. versuch es noch mal weiter mit höflicher aber bestimmter herangehensweise.
und vor allem kläre ab, ob es irgendwelche fristen gibt, nicht dass du dich noch mal von vorne anstellen darfst.
Es geht um rechtliche Grundlagen für Anzeigen etc.
Die gibt es nicht.
Eine Anzeige ist Schwachsinn, da keine Straftat gegeben ist.
Höchstens könntest du sowas wie 4 Prozent Zinsen einklagen, da der TÜV mit deinem Geld schon arbeitet, ohne ein Leistung zu erbringen. Albern ist es aber trotzdem.
Klar kannst du drohen. Trägt sicherlich zur kurzweiligen Belustigung des Personals bei
Das solltest du einen Anwalt im Rahmen einer Erstberatung fragen
Anzeigen geht immer und alles, jedoch wird dein Vorhaben wohl nach hinten los gehen..... Außer du möchtest unbedingt das der Prüfer einen Schulterblick übersieht oder du durch fällst weil er andere Fehler findet.
Wo soll denn bitte eine Straftat gegeben sein??!! Wenn schon kannst du schreiben: Klagen kannst du immer.
Meine Frage ist eher ob es eine rechtliche Grundlage gibt, womit man wirklich klagen könnte.