Kann ich das Pflichtgebet neu beten, wenn ich einen Fehler gemacht habe und ich nicht weiß, wie sujud al-sahw geht?

3 Antworten

Es ist nicht richtig, ein Gebet zu wiederholen, wenn du einen Fehler gemacht hast, der dein Gebet nicht ungültig macht, sondern bei dem du nur die Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sujud as-Sahw) hättest anwenden müssen, damit du dadurch nicht zum Sünder wirst. In der Praxis ist es ganz einfach: Du musst die Niederwerfung der Vergesslichkeit machen, erstens vor dem Taslim (As-Salamu alaikum wa rahamtuallah ... ), wenn du etwas auslässt, und zweitens nach dem Taslim, wenn du etwas hinzufügst. Es sind zwei zusätzliche Niederwerfungen, bevor oder nachdem du dein Gebet mit dem Taslim beenden willst.

Deshalb wird in den folgenden Abschnitten beschrieben, was bei der Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sujud as-Sahw) zu beachten ist:

Erstens: 

In der Frage, wann die Niederwerfung des Vergessens vollzogen werden soll, vor oder nach dem Salam, gibt es große Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten. Die korrekteste Ansicht ist, dass die Niederwerfung nach dem Salam erfolgen sollte, wenn jemand versehentlich etwas Zusätzliches beim Gebet macht, und wenn er etwas auslässt, sollte er sich vor dem Salam niederwerfen. Wenn er sich nicht sicher ist, muss er darüber nachdenken. Wenn ihm das eine wahrscheinlicher erscheint als das andere, dann sollte er die Niederwerfung nach dem Salam vollziehen, und wenn keines von beiden wahrscheinlicher erscheint, dann sollte er die Niederwerfung vor dem Salam vollziehen. Dies wurde in der Antwort auf Frage Nr. 12527 dargelegt. 

Zweitens: 

Es heißt in der Fatawa al-Lajnah al-Daa'imah (8/7):

Der erste Tashahhud im Gebet gehört nach der korrekteren der beiden gelehrten Ansichten zu den obligatorischen Teilen des Gebets, weil der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ihn zu verrichten pflegte und er sagte: "Betet, wie ihr mich beten gesehen habt." Wenn er es aus Versehen ausgelassen hat, sollte er sich für das Vergessen niederwerfen, und wenn er es absichtlich ausgelassen hat, ist sein Gebet ungültig. Derjenige, der es versehentlich ausgelassen hat, kann es nachholen, indem er die Niederwerfung des Vergessens vor dem Salam macht. Zitat Ende. 

Drittens: 

Es ist nicht verpflichtend, den Tashahhud nach der Niederwerfung des Vergessens zu wiederholen, egal ob sie vor oder nach dem Salam kommt.

Viertens: 

Die Niederwerfung des Vergessens muss wie die Niederwerfung im Gebet vollzogen werden, d. h. man sollte sich wie bei der Niederwerfung im Gebet auf sieben Knochen niederwerfen und Allahs gedenken, indem man das bekannte Dhikr (Subhana Rabbiyal-A'la (Ehre sei mir Herr, der Erhabene)) rezitiert und zwischen den beiden Niederwerfungen Rabb ighfir li, Rabb ighfir li (Herr vergib mir, Herr vergib mir) sagt. Es gibt kein spezielles Dhikr für die Niederwerfung des Vergessens. So haben es die Gelehrten erklärt. 

ZITAT ENDE

[answers/77430/when-should-the-prostration-of-forgetfulness-be-done-and-what-should-be-said-in-it]

Jetzt wird erklärt, wann die Niederwerfung des Vergessens erforderlich ist: 

Eines der Dinge, die Allah Seinen Sklaven vorgeschrieben hat, um Unzulänglichkeiten auszugleichen, die in ihrem Gebet auftreten können, ist die Niederwerfung des Vergessens, aber sie ist nur vorgeschrieben, um bestimmte Dinge auszugleichen; sie gleicht nicht alles aus und ist auch nicht für alles vorgeschrieben. 

Shaykh Ibn 'Uthaymeen (möge Allah ihm gnädig sein) wurde nach den Gründen für die Niederwerfung des Vergessens gefragt, und er antwortete wie folgt: 

Die Niederwerfung des Vergessens im Gebet ist im Allgemeinen aus drei Gründen vorgeschrieben: 

  • 1-Das Verrichten von etwas zusätzlichem
  • 2-Das Unterlassen von etwas
  • 3-Wenn man unsicher ist

Etwas Zusätzliches tun: zum Beispiel eine zusätzliche Verbeugung (rukoo'), Niederwerfung (sujood), Stehen oder Sitzen. 

Etwas auslassen: zum Beispiel einen wesentlichen Teil des Gebets auslassen oder einen der verpflichtenden Teile des Gebets auslassen. 

Unsicher sein: z. B. wenn eine Person nicht sicher ist, wie viele Rak'ahs sie gebetet hat, ob es drei oder vier waren, zum Beispiel. 

Wenn eine Person absichtlich etwas zu ihrem Gebet hinzufügt - Verbeugung, Niederwerfung, Stehen oder Sitzen -, dann wird ihr Gebet ungültig, denn wenn sie es hinzufügt, bedeutet das, dass sie das Gebet nicht so verrichtet hat, wie es von Allah und Seinem Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) angeordnet wurde. Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Wer eine Handlung vornimmt, die nicht zu unserer Sache (d.h. zum Islam) gehört, dem wird sie verweigert." Überliefert von Muslim, 1718. 

Aber wenn er diese zusätzliche Sache aus Versehen getan hat, dann wird sein Gebet nicht ungültig, aber er sollte die Niederwerfung des Vergessens machen, nachdem er den Salaam gesagt hat. Der Beweis dafür ist der Hadith von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) den Salaam nach zwei Rak'ahs in einem der beiden Nachmittagsgebete sprach, entweder Zuhr oder 'Asr, und sie ihm das erzählten, verrichtete er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) den Rest des Gebets, dann sagte er den Salaam, dann warf er sich zweimal nieder (die Niederwerfung des Vergessens), nachdem er den Salaam gesagt hatte. Überliefert von al-Bukhaari, 482; Muslim, 573. 

Und Ibn Mas'ood (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien mit ihm) sie beim Zuhrgebet anführte und er fünf Rak'ahs betete. Als er geendet hatte, wurde zu ihm gesagt: "Ist dem Gebet etwas hinzugefügt worden?" 

Er sagte: "Warum fragst du das?" 

Sie sagten: "Du hast fünf (rak'ahs) gebetet." 

Daraufhin drehte er sich zur Qiblah und warf sich zweimal nieder. Überliefert von al-Bukhaari, 4040; Muslim, 572. 

Wenn eine Person einen der wesentlichen Teile des Gebets auslässt, muss eine der beiden folgenden Möglichkeiten zutreffen: 

Entweder er erinnert sich daran, bevor er die gleiche Stelle in der folgenden Rak'ah erreicht, dann muss er zurückgehen und diesen wesentlichen Teil des Gebets und alles, was danach kam, nachholen, 

Oder er erinnert sich nicht daran, bis er die gleiche Stelle in der folgenden Rak'ah erreicht. In diesem Fall tritt die folgende Rak'ah an die Stelle derjenigen, in der er diesen wesentlichen Teil ausgelassen hat, und er sollte die ungültige Rak'ah nachholen. 

In jedem dieser beiden Fälle sollte er die Niederwerfung des Vergessens nach dem Salaam sprechen. 

Ein Beispiel: Ein Mann ist nach der ersten Niederwerfung des ersten Rak'ah aufgestanden und hat sich nicht hingesetzt oder die zweite Niederwerfung gemacht. Als er beginnt, den Qur'aan zu rezitieren, fällt ihm ein, dass er die zweite Niederwerfung nicht gemacht oder sich zwischen den beiden Niederwerfungen nicht hingesetzt hat. In diesem Fall sollte er zurückgehen und sich wie zwischen den beiden Niederwerfungen hinsetzen, sich dann niederwerfen, dann aufstehen und das verrichten, was von seinem Gebet noch übrig ist, und nach dem Salaam die Niederwerfung des Vergessens verrichten. 

Ein Beispiel für jemanden, der sich erst wieder daran erinnert, nachdem er in der folgenden Rak'ah denselben Punkt erreicht hat, ist ein Mann, der nach der ersten Niederwerfung in der ersten Rak'ah aufgestanden ist und weder die zweite Niederwerfung noch das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen vollzogen hat, sich aber erst daran erinnert hat, als er in der zweiten Rak'ah zwischen den beiden Niederwerfungen saß. In diesem Fall sollte er die zweite Rak'ah zur ersten Rak'ah machen und eine weitere Rak'ah zu seinem Gebet hinzufügen, dann den Salaam sprechen und dann die Niederwerfung des Vergessens machen. 

Auslassen eines verpflichtenden Teils des Gebets - zum Beispiel, wenn er einen verpflichtenden Teil auslässt und zum nächsten Teil des Gebets übergeht. Er vergisst zum Beispiel, Subhaan Rabbiy al-A'la (Ehre sei meinem Herrn, dem Erhabenen) zu sagen, und es fällt ihm erst ein, nachdem er von der Niederwerfung aufgestanden ist. In diesem Fall hat er aus Versehen einen verpflichtenden Teil des Gebets ausgelassen, also sollte er sein Gebet fortsetzen und dann die Niederwerfung des Vergessens vollziehen, bevor er den Salaam sagt, denn als der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) den ersten Taschahhud ausließ, fuhr er mit seinem Gebet fort und ging nicht zurück und wiederholte nichts, dann vollzog er die Niederwerfung des Vergessens, bevor er den Salaam sagte. 

Wenn eine Person unsicher ist, z. B. wenn sie sich nicht sicher ist, ob sie etwas zusätzlich getan oder ausgelassen hat, z. B. wenn sie sich nicht sicher ist, ob sie drei oder vier Rak'ahs gebetet hat, muss eine der beiden folgenden Möglichkeiten zutreffen: 

Entweder denkt er, dass das eine oder das andere wahrscheinlicher ist, sei es, dass er mehr getan oder etwas ausgelassen hat. In diesem Fall sollte er auf der Grundlage dessen vorgehen, was er für wahrscheinlicher hält, sein Gebet entsprechend vollenden und dann die Niederwerfung des Vergessens nach dem Salaam sprechen; 

In diesem Fall sollte er von dem ausgehen, was er für wahrscheinlicher hält, nämlich von der geringeren Menge, und sein Gebet entsprechend verrichten und dann die Niederwerfung des Vergessens vor dem Salaam sprechen. 

Ein Beispiel: Ein Mann betet Zuhr und ist sich nicht sicher, ob er die dritte oder vierte Rak'ah betet, aber er hält es für wahrscheinlicher, dass es die dritte ist. Also sollte er eine weitere Rak'ah beten, dann den Salaam sprechen und dann die Niederwerfung des Vergessens machen. 

Ein Beispiel für den Fall, dass ihm keines von beiden wahrscheinlicher erscheint, ist, wenn ein Mann Zuhr betet und sich nicht sicher ist, ob er sich in der dritten oder vierten Rak'ah befindet, und ihm keines von beiden wahrscheinlicher erscheint. In diesem Fall sollte er auf der Grundlage dessen vorgehen, was sicher ist, nämlich die geringere Menge. Er sollte es also als die dritte Rak'ah betrachten, dann eine weitere Rak'ah machen und die Niederwerfung des Vergessens vollziehen, bevor er den Salaam spricht. Damit wird klar, dass dies vor dem Salaam geschehen sollte, wenn du einen der verpflichtenden Teile des Gebets ausgelassen hast oder wenn du dir nicht sicher bist, wie viele Rak'ah du verrichtet hast, und keine der beiden Möglichkeiten wahrscheinlicher ist als die andere. Und es sollte nach dem Salaam verrichtet werden, wenn du dem Gebet etwas Zusätzliches hinzugefügt hast oder du dir nicht sicher bist, aber eine der beiden Möglichkeiten wahrscheinlicher erscheint. Siehe Majmoo' Fataawa al-Shaykh, 14/14-16 

ZITAT ENDE

[answers/12527/reasons-for-doing-the-prostration-of-forgetfulness]

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wahrheitsgemäße Informationen über den Islam

Hast du eine Fardh (Pflicht, Voraussetzung für ein gültiges Gebet) vergessen, würde selbst eine Sujud as sahw nicht helfen.

Hast du eine Fardh verzögert oder eine Waschib (auch Pflicht, aber schwächer als Fardh) ausgelassen, wäre zwar eine Sujud As Sahw nötig, aber auch ohne ist das Gebet gültig.

Hast du nur eine Sunna vergessen, ist nichts weiter zu tun.

Daher ist es wichtig die Regeln des Gebetes richtig zu lernen. Du solltest lernen, was Fardh, was Wadschib und was Sunnah ist, um zu beurteilen, ob das Gebet gültig ist, eine Sujud As Sahw nötig ist oder ob überhaupt nichts nötig ist.

Wenn du genauer erklärst, was du falsch gemacht hast, können wir dir vielleicht besser aushelfen.

Das kannst du tun. Dann bist du ganz auf der sicheren Seite.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid