Kann ich das Fitnessstudio verklagen, wenn es mit Geld abzieht obwohl es geschlossen ist?

6 Antworten

Kann ich das Fitnessstudio verklagen, wenn es mit Geld abzieht obwohl es geschlossen ist?

Du musst das Studio gar nicht verklagen. Ruf bei Deiner Bank an und lass das Geld wieder zurückbuchen. Denn wenn Dein Studio nicht geöffnet hat, musst Du natürlich auch nicht bezahlen. Egal warum es nicht geöffnet hat. Und lass Dich keinesfalls auf das Angebot ein, hinten ein paar Monate dranzuhängen. Wenn Du nach Ende der regulären Vertragslaufzeit dort nicht mehr trainieren willst, bringt dir das Angebot nichts.

Lass die abgebuchten Beiträge so schnell wie möglich wieder zurückbuchen. Dazu genügt ein Anruf bei Deiner Bank mit der Bitte um Rückbuchung.

Auch der Deutsche Sportstudio-Verband DSSV (das ist Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft) schreibt, dass das Studio während der Schließung keine Beiträge abbuchen darf:

„Besteht das Mitglied auf Erstattung bzw. darauf, dass es für die Zeit der vorübergehenden Schließung nicht zahlen will, ist dies zu beachten“

Quelle: https://www.dssv.de/corona/vertragsrecht/fitnessstudiovertragsrecht/

Weitere Infos:

Alex

Klar kannst Du, was kostet der Anwalt? Wieviel an Gerichtskosten musst Du vorstrecken? Oh, das übersteigt den monatlichen Beitrag? Tja..

Mal im Ernst, ein oder zwei Monate jetzt bezahlen ohne Leistung, die Du am Ende evtl. kostenlos dran gehangen bekommst, retten in der Masse womöglich die Existenz des Studios und Arbeitsplätze.


ZuumZuum  27.03.2020, 02:54

Tut mir jetzt fast leid, das ich dir das geschrieben habe. Wenn es dir nur um das Recht haben geht, gehe hin und nimm dir einen Anwalt, reich Klage ein, wenn dieser stattgegeben wurde, gehe vor Gericht und stimme anschließend dem Vergleich zu, bleibst dann auf deinen Anteil der Gerichtskosten und den Kosten für den Anwalt sitzen. Sollte das Studio zwischenzeitlich insolvent gehen, darfst Du die andere Hälfte auch noch zahlen, obwohl Du obsiegt hast, wie man so schön sagt.

Rechtsschutzversicherung hast Du? Denke an deinen Selbstbehalt, der ist garantiert auch schon höher als der Schaden. Und vergiss nicht, das Du die lieber auch gleich im Anschluss kündigst, bevor sie das tut. Meist schmeißen diese Versicherungen nämlich Leute raus, die wegen Kleinkram diese in Anspruch nehmen. Danach landest Du für fünf Jahre auf einer schwarzen Liste, und keine RSV versichert dich.

Du bekommst das Geld zurück oder du läßt es zurückbuchen. Die haben nur die Lastschrift nicht oder noch nicht gestoppt. Da mußt du nicht gleich klagen. Wenn du keine Leistung bekommst, mußt du nicht zahlen. Keine Sorge.

Hallo,

da hier anscheinend leider nur Leute antworten, die keine Ahnung von der Materie haben, kläre ich mal über die Rechtslage auf:

Da das Fitnessstudio geschlossen ist, liegt ein Fall der Unmöglichkeit i.S.d. § 275 Abs. 1 BGB vor. Da es dem Fitnessstudio unmöglich ist, seine vertragliche Leistung zu erbringen, ist es gem. § 275 Abs. 1 BGB nicht verpflichtet, den Dienst anzubieten (geht ja auch gar nicht ;) )

ABER(!): in diesem Fall sind Sie als Vertragspartner gem. § 326 Abs. 1 BGB auch nicht verpflichtet, die Gegenleistung zu zahlen. Es gibt zwar davon Ausnahmen im § 326 Abs. 2 BGB, aber die sind für Ihren Fall nicht relevant. Sollten Sie schon etwas im Voraus gezahlt haben, so steht Ihnen die Rückzahlung gem. § 326 Abs. 4 BGB zu, wenn Sie für den von der Schließung betroffenen Zeitraum noch nichts gezahlt haben, sind Sie von der Zahlungspflicht so lange befreit, wie das Fitnessstudio nicht seine Dienste anbieten kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei der Frage helfen.

Es gibt auch übrigens einfachere Möglichkeiten als eine Zivilklage (für die Sie schon allein 105 € an Gerichtskosten vorstrecken müssten). Ein Brief mit der entsprechenden rechtlichen Darstellung der Rechtslage und den entsprechenden Paragraphen) führt z.B. auch oft zum Erfolg. Ansonsten käme danach auch ein Mahnverfahren gem. §§ 688 ff. in Betracht, das geht ganz einfach und auch ohne anwaltliche Hilfe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

tinalisatina  27.03.2020, 07:02

Danke, wenigstens einer, der hier Ahnung hat.

Allerdings würde ich gar nicht den umständlichen Weg gehen mit der Klage, sondern einfach zurückbuchen lassen.

Wenn du einen gültigen Vertrag hast und eine Einzugsermächtigung unterschrieben hast , NEIN !