Kann ich dafür belangt werden?


09.08.2024, 14:07

und ich kann wahrscheinlich wenn ich eine Vorladung bekommen hab nicht hingehen weil ich im urlaub bin wollte noch fragen ob das ein problem werden könnte

2 Antworten

So ist deine Frage nicht zu beantworten.

Ich gehe davon aus, dass ihr im Account, nachdem ihr einmal drin wart, irgend etwas gemacht habt. Wenn du diese Angaben nicht konkretisierst, kann man dir keine vernünftige Antwort geben. Der § 202a StGB dürfte nicht zutreffen, da ihr die Daten nicht ausgeforscht habt, mehr kann ich momentan nicht sagen.

Ganz persönliche Vermutung: lt deiner letzten Frage, ihr seid minderjährig. Ihr habt mit dem Acc irgend etwas angestellt. Solange du das nicht näher beschreibst, kannst du ja mal die § 303a StGB, (Daten verändert?) oder § 42 BDSG (Missbrauch von Daten) googeln. Vielleicht reicht es ja auch wenn du den "Freund" fragst, welcher Straftatbestand in der Anzeige genannt wird und das mit eurem Handeln vergleichst.

Täter seid ihr in einem solchen Fall sehr wahrscheinlich beide.


exotic07 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:26

wir haben nichts verändert oder irgendwie scheiße damit gemacht

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Eckengucker  09.08.2024, 14:30
@exotic07

dann bleibt die Frage wie sie das bemerkt haben soll und welche Straftat auf der Anzeige steht. Beantworte das und ich kann dir weiterhelfen.

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exotic07 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:39
@Eckengucker

in meinem briefkasten war noch keine aber bei meinem kollegen stand irgendwie was mit PC Durchsuchung oder cybercrime

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Eckengucker  09.08.2024, 14:43
@exotic07

Hm. keine Ahnung. Du hast jetzt im Prinzip gerade gesagt auf die Frage: Wie weit ist das Haus weg? Antwort 20 Liter.

Die Durchsuchung ist eine Maßnahme kein Straftatbestand und der Begriff "Cybercrime" eine Zusammenfassung, die sowohl Strafrecht, strafrecht. Nebengesetze, Owis oder auch nur Opfer- bzw. Zeugen- oder Verdachtsfälle behandeln können.

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exotic07 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 21:55
@Eckengucker

Tut mir leid das die späte Antwort

der Grund war: Ausspähung von Daten  ( das stand im brief )

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Wenn du dich ohne Erlaubnis in den Account von jemand anderem einloggst, kann das tatsächlich rechtliche Konsequenzen haben, weil es als unbefugter Zugriff auf Daten gelten könnte. Wenn dein Freund schon einen Brief bekommen hat, besteht die Möglichkeit, dass du auch noch Post bekommst. Falls du eine Vorladung bekommst, solltest du, auch wenn du im Urlaub bist, versuchen, einen neuen Termin zu vereinbaren oder einen Anwalt kontaktieren. Ignorieren wäre keine gute Idee, da es die Situation verschlimmern könnte.

Ich würde dir empfehlen, schnellstmöglich rechtlichen Rat einzuholen, um genau zu wissen, was auf dich zukommt und wie du dich am besten verhältst.


exotic07 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:11

Aber wenn die person selber von sich aus die Daten weitergegeben hat

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