Kann ich als Student ein Bett von der Steuer absetzen?

8 Antworten

Kosten für private Möbel ( für den persönlichen Gebrauch ) kann man nicht steuermindernd geltend machen.

Zudem - wie hoch ist denn überhaupt Dein monatliches Einkommen / Deine Steuerbelastung?


fliegenklatschw 
Beitragsersteller
 08.08.2021, 11:47

Wenn ich den freibetrag leicht überschreiten würde, könnte man da was geltend machen?

wilees  08.08.2021, 11:49
@fliegenklatschw

Welchen Freibetrag meinst Du hinsichtlich Deines Einkommens? - das Existenzminimum in Höhe von 9744 Euro in 2021 ?

Nach §12 EStG dürfen Sachen der privaten Lebensführung nicht von der Steuer abgezogen werden.

Das beinhaltet im Übrigen auch private Kleidung, die bei der Arbeit oder in der Schule/ Hochschule getragen wird. Nur spezielle Berufskleidung dürfen als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Werbungskosten sind eben nur die Kosten, welche für die Arbeit oder die Arbeitssuche aufgewendet werden. Für Gewerbetreibende heißt das Betriebskosten.

Ihnen werden nach §9a EStG eh schon mal 1000€ abgezogen, das ist der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Das bedeutet, dass Werbungskosten unter 1000€ schon durch den Pauschbetrag gedeckt sind und erst alles darüber hinaus weiter berücksichtigt wird.

Naja, Studenten zahlen in der Regel keine Steuern! Und wer keine Steuern zahlt, kann da auch nichts "absetzen" oder "abschreiben".

Es wird ja nichts "bezahlt"..! Also Du bekommst die Ausgabe nicht bezahlt. Die bezahlten Steuern werden lediglich mit den zu zahlenden Steuern verrechnet! Du zahlst dann also lediglich etwas weniger Steuern, wenn Du welche zahlen würdest!

Ein Bett könntest Du höchtens als "Sonderbelastung" (aka. "Außergewöhnliche Belastung") absetzen, sofern der Bettkauf notwendig für das Studium war!? Aber ein Bett ist nicht zwingend notwendig um studieren zu können ...

Ergo: Nein! Und wenn überhaupt, dann nur die Steuern! Dafür musst Du aber beweisen, dass Du ohne dem Bettenkauf das Studium nicht machen könntest.

*meine_meinung ^^+gg

Welches Einkommen mußt du denn versteuern und gehört das Bett zu deinem Studium? Falls du als Medizinstudent in eine außenhäusiges Schlaflabor müßtest, hättest du eine Chance ; - )


Callidus89  08.08.2021, 11:53

Das zu versteuernde Einkommen kommt ja vllt noch. Und da kann die steuerliche Last über den Verlustvortrag der vorangegangenen Jahre gemindert werden. Hab ich auch so gemacht. (aber das Bett hab ich nicht versucht abzusetzen 😅)

Nein, kannst du nicht.

Ganz grob gesagt kannst du die Dinge von der Steuer absetzen, die du nur beruflich (und nicht privat) nutzt.